MFA-Tarifvertrag
Mehr Geld für mehr Kompetenzen
Der neue Tarifvertrag soll für MFA und Praxischefs eine zukunftsorientierte Gehaltsstruktur bieten. Wie diese konkret aussieht, erklärt Magret Urban vom Verband der medizinischen Fachberufe.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Auf Medizinische Fachangestellte (MFA) und ihre Praxischefs könnten mit dem neuen Gehaltstarifvertrag, der derzeit für MFA ausgehandelt wird, größere Veränderungen zukommen, als zunächst vermutet.
Das ist für beide Seiten - also MFA und Praxischefs - aber nicht unbedingt von Nachteil, wie ein Gespräch mit Magret Urban, zuständig für das Ressort Tarifpolitik beim Verband medizinischer Fachberufe (VmF), zeigt.
Die erste wichtige Neuerung, an der die Tarifparteien arbeiten, ist die horizontale Erweiterung der Tätigkeitsgruppen. Bisher kennt der Gehaltstarifvertrag vier dieser Gruppen.
Künftig sollen es sechs werden, sagt Urban der "Ärzte Zeitung". "Es wird auch transparenter und klarer, wer in eine der Gruppen gehört", so Urban weiter.
Fortbildungsstunden können gesammelt werden
Zwar wird auch schon jetzt relativ genau beschrieben, zu welchen Tätigkeiten eine MFA befähigt sein muss, um einem der gehaltsrelevanten Tätigkeitsbereiche zugeordnet zu werden. Doch worum es dem VmF geht, ist, dass Fortbildungen, die die Fachangestellten absolvieren, besser anerkannt werden.
"Im neuen Tarif werden MFA Fortbildungsstunden auch sammeln können", erklärt Urban. So könnten engagierte MFA binnen eines Jahres den Weg in eine andere Tätigkeitsgruppe schaffen. "Allerdings nur, wenn die entsprechenden Fortbildungen auch in der Praxis gebraucht werden", stellt Urban klar.
MFA können also nicht wild Fortbildungspunkte sammeln und dann von ihrem Chef verlangen, sie gehaltlich in eine neue Tätigkeitsgruppe einzustufen. Hier muss es nach wie vor einen Abstimmungsprozess mit dem Praxischef geben.
Und was ebenfalls nicht möglich sein wird: Die MFA könnten nicht ganz kleinteilig mal hier mal da zwei oder vier Fortbildungsstunden sammeln, berichtet Urban.
Fortbildungsengagement soll sich im Gehalt widerspiegeln
Aufwertung soll zudem die innerbetriebliche Fortbildung erfahren. Für das Erreichen einer Tätigkeitsgruppe sollen laut Urban nämlich künftig auch Fortbildungsmaßnahmen zählen, die der Praxischef selbst in seiner Praxis durchführt - etwa die Befähigung für einzelne Leistungen innerhalb der Praxis.
Für die neue Tarifstufe sechs wird solches Punktesammeln allerdings nicht möglich sein, wie Urban berichtet. Hierfür will der Verband die Anforderungen höher schrauben, weil es ja auch die höchste Tätigkeitsgruppe ist.
Insgesamt sollen diese Maßnahmen nicht nur den Beruf attraktiver machen - weil sich ein entsprechendes Fortbildungsengagement im Gehalt widerspiegelt.
Urban: "Mein Eindruck ist zumindest, dass die Arbeitgeber auch eine zukunftsorientierte Gehaltsstruktur erhalten."
Eben weil Gehaltssteigerungen an Fortbildungen geknüpft werden - und über diese können die MFA wiederum befähigt werden, neue Aufgaben in den Praxen zu übernehmen, die helfen, die Versorgung oder auch den Praxisumsatz zu sichern.
Ab 17. Berufsjahr keine automatische Anhebung des Gehalts mehr
Eine auf den ersten Blick negative Auswirkung hat die Umstrukturierung laut Urban jedoch: "Es schließt ein, dass wir eine vertikale Kappung haben. Es gibt nur noch fünf Berufsjahrgruppen."
Bislang waren es sieben, die mit der Gruppe ab dem 30. Berufsjahr endeten. Künftig könnte ab dem 17. Berufsjahr zumindest mit der automatischen Anhebung des Gehalts nach Berufsjahren Schluss sein.
Es soll mit dem neuen Tarif nur noch die Gruppen 1 bis 4 Jahre, 5 bis 8 Jahre, 9 bis 12 Jahre, 13 bis 16 Jahre und ab dem 17. Berufsjahr geben.
"Es gibt für die MFA, die schon eine Berufsjahr- oder Tätigkeitsgruppe erreicht haben, aber eine Besitzstandswahrung", so Urban. Was nicht passieren dürfe, dass ältere MFA nun durch ein Raster rutschen, sagt sie deutlich.
Das habe nichts mit einer Geringschätzung der Arbeit der älteren MFA zu tun. Gerade deshalb ist es auch hier wichtig, dass die Tätigkeitsgruppen allen MFA offenstehen.
Im April wird weiterverhandelt
Generell rät Urban den Fachangestellten aber auch, die Chance zu nutzen, Leistungszuschläge selbst mit dem Chef auszuhandeln. Dem stehe der Tarif nicht entgegen.Falls es so kommt, wäre es außerdem neu, dass der Tarif gleich drei Jahre läuft.
Allerdings mit einer integrierten linearen Gehaltsanpassung in jedem Jahr der Laufzeit.
Wie hoch diese sein wird, darüber herrscht laut Urban noch Uneinigkeit zwischen dem VmF und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA) auf Arbeitgeberseite.
Aber dafür ist auch der zweite Verhandlungstag am 24. April angesetzt worden.