„Frage der Woche“ – ausgewertet
Mehrheit der Ärzte Zeitungs-Leserinnen und -Leser für Lehre zu Abruptiones
Die Ampel-Regierung will die Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtend im Medizinstudium verankern. Ein Großteil der Ärzte Zeitungs-Leserinnen und -Leser hält dies für angemessen.
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Ungewollt schwanger: Auf diesen Patientinnenfall sollten Ärztinnen und Ärzte im Studium vorbereitet werden, meinen 64 Prozent der Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung.
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Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung haben abgestimmt: Knapp zwei Drittel (64 Prozent) von ihnen sprechen sich dafür aus, dass Abruptiones fester Teil des Curriculums im Medizinstudium werden sollen.
Besonders häufig waren die Abstimmenden der Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche nun einmal zur medizinischen Versorgung dazu gehörten (51 Prozent). Dass das Thema nicht nur verpflichtend im Studium gelehrt werden sollte, sondern sich darüber hinaus auch nach dem Studium mehr Kolleginnen und Kollegen damit beschäftigen sollten, gaben 13 Prozent der Leserinnen und Leser an.
Insgesamt haben 117 Personen an der Umfrage teilgenommen. Rund ein Drittel erklärte, dass ihrer Meinung nach niemand dazu verpflichtet werden sollte, sich mit Schwangerschaftsabbrüchen auseinanderzusetzen. Nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer (4 Prozent) seien generell gegen Abruptiones.
Damit steht ein Großteil der Befragten den Plänen der Ampel-Regierung zu Abruptiones wohl offen gegenüber: Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein sollen. Im September 2023 teilte die Regierung dazu außerdem mit, dass sie mit der geplanten Novelle der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) sicherstellen wolle, dass der Schwangerschaftsabbruch zu den verbindlichen Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) zählt.
Die geltende ÄApprO ermöglicht es zwar bereits, dass Abruptiones im Medizinstudium gelehrt werden, die Umsetzung ist jedoch noch fakultativ. Der Entwurf zur Reform der ÄApprO sehe zudem vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein können, so die Regierung im vergangenen Jahr. (schu)