Göttingen

Millionen-Entschädigung für Chirurgen ist rechtskräftig

Jetzt ist es endgültig: Niedersachsen muss einem früheren Transplantationsarzt eine hohe Haftentschädigung zahlen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

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Braunschweig. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag mitteilte, wird sie keine Rechtsmittel gegen das Ende Oktober ergangene Berufungsurteil des OLG Braunschweig einlegen, das einem ehemaligen Chirurgen 1,2 Millionen Euro Haftentschädigung zubilligte. Damit sei das Zivilverfahren abgeschlossen, so Behördensprecherin Serena Stamer. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren als Prozessvertreterin des Landes Niedersachsen fungiert.

Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uni-Klinikum hatte 2013 elf Monate in Untersuchungshaft verbracht. Vor dem Landgericht Göttingen wurde Anklage gegen ihn wegen elffachen versuchten Totschlags und dreifacher Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Der Prozess endete im Mai 2015 mit einem Freispruch. (pid)

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