Krankenpfleger-Mordserie

Niels H.: Nun müssen sich auch Ärzte rechtfertigen

Hätte der Patientenmörder Niels H. gestoppt werden können? Fragen, die das Oldenburger Landgericht nun klären muss. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

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Pressevertreter warten während des letzten Prozesstages gegen den Patientenmörder Niels H. vor der Weser-Ems-Halle: Nun hat im Zusammenhang mit der Mordserie ein neuerlicher Prozess gegen ehemalige Kollegen, Ärzte und Klinikverantwortliche. (Archivbild)

Pressevertreter warten während des letzten Prozesstages gegen den Patientenmörder Niels H. vor der Weser-Ems-Halle: Nun hat im Zusammenhang mit der Mordserie ein neuerlicher Prozess gegen ehemalige Kollegen, Ärzte und Klinikverantwortliche. (Archivbild)

© Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Oldenburg. Richter Sebastian Bührmann war es, der Niels H. 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilte. Und er war es, der am Donnerstag am Landgericht Oldenburg einen komplexen Strafprozess gegen frühere Vorgesetzte des Ex-Krankenpflegers eröffnete. „Die Uhren sind unsererseits auf Null gestellt“, sagte Bührmann zum Auftakt. Alle Vorwürfe müssen in den 42 Verhandlungstagen neu in das Verfahren eingebracht, geprüft, bewiesen oder widerlegt werden. Und die Vorwürfe gegen die drei Verantwortlichen aus dem Klinikum Delmenhorst und den vier aus dem Klinikum Oldenburg wiegen schwer. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sie Mordtaten mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verhindern können. Allen Angeklagten sei von bestimmten Zeitpunkten an klar gewesen, dass von H. eine Gefahr für die Patienten ausgehe, sagte Staatsanwältin Gesa Weiß.

Morde in Kauf genommen?

Dennoch hätten sie sich mit den – wenn auch unerwünschten – Taten abgefunden und weitere Morde billigend in Kauf genommen. Sie seien nicht eingeschritten aus Sorge um die Reputation der Kliniken und aus Angst, sich dem Vorwurf des Mobbings und der falschen Verdächtigung auszusetzen. Die Schwurgerichtskammer beschloss dennoch, den Vorwurf gegen die Angeklagten aus Delmenhorst – wie schon bei denen aus Oldenburg – von Totschlag oder versuchten Totschlag auf Beihilfe dazu abzumildern. Die Verteidiger der Angeklagten – drei Ärzte, drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Klinik- Geschäftsführer – gaben jeweils Stellungnahmen ab, die eine klare Frontstellung gegenüber der Anklage zeigten. Die Anwälte sprachen von haltlosen, grotesken, absurden und widersprüchlichen Anschuldigungen und monströsen Vorwürfen, die auf Gerüchten basierten.

Allein der Gedanke ist absurd.

Verteidiger des Ex-Klinikchefs vor dem Landgericht Oldenburg zu dem Vorwurf, der Beschuldigte habe schon 2001 wissen müssen, dass Niels H. eine Gefahr sei.

„Ein Herzchirurg, der als Chefarzt über viele Jahre teils stundenlang bei Operationen um das Leben seiner Patienten kämpft, ist niemals damit einverstanden, dass sie anschließend auf der Intensivstation von einem Pfleger getötet werden“, machte Rechtsanwältin Anne Wehnert mit Blick auf ihren Mandanten ihren Standpunkt klar. Die Verteidigung des Ex-Geschäftsführers der Klinik Oldenburg widersprach zudem der Darstellung, dass die Oldenburger Angeklagten schon 2001 hätten wissen müssen, dass Niels H. eine Gefahr sei. „Allein der Gedanke ist absurd“, sagte einer der vier Verteidiger des Ex- Klinikchefs. Man werde in dem Verfahren beweisen, dass es damals keine Verdachtsmomente gegen H. gegeben habe.

Warnung vor „Rückschaufehler“

Er warnte zudem vor der Gefahr eines „Rückschaufehlers“. Bei diesem psychologischen Phänomen werde die Vorhersehbarkeit bestimmter Ereignisse im Nachhinein überschätzt. Selbst engste Mitarbeiter hätten H. damals nicht als Mörder erkannt. Insgesamt werden die Angeklagten von 18 Verteidigern vertreten.

Die Verbrechensserie begann 2000 im Klinikum Oldenburg und endete 2005 im Klinikum Delmenhorst. In dem Prozess geht es konkret um acht Fälle, für die H. bereits verurteilt wurde: Drei Morde im Oldenburger Klinikum sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Für sechs Morde wurde H. 2019 verurteilt, für die beiden Mordversuche bereits 2006 und 2015.

Als Gerichtssaal diente am Donnerstag wie 2019 ein Saal in der Weser-Ems-Halle. Dort waren auch rund ein Dutzend Zuschauer, darunter Angehörige von Opfern, und ebenso viele Medienvertreter anwesend. Auch Högel soll als Zeuge geladen werden und zunächst am 3. Verhandlungstag (1. März) aussagen. Er hatte seine Opfer mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Seine Verbrechen beging er zunächst am Klinikum Oldenburg. 2002 wechselte er mit einem Arbeitszeugnis ans Klinikum Delmenhorst, wo er weiter mordete. (dpa)

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