Kommentar zur MHH
Nötiger Befreiungsschlag
Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Unser Grundgesetz garantiert sie bereits im fünften Artikel - jenem, der üblich die Überschrift "Meinungsfreiheit" trägt. Dies ist sicherlich unter anderem der deutschen Geschichte geschuldet, aber auch dem Wissen, dass sich ein freier Geist kreativer und innovativer entfalten kann.
Aus dieser Sicht ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover zu begrüßen. Ein unzureichender Einfluss der Professoren auch auf wirtschaftliche und organisatorische Fragen gefährde dort die Freiheit von Forschung und Lehre.
Es mag Zufall sein, dass diese Entscheidung zu einer Medizinischen Hochschule erging. Doch hier, wo es letztlich um kranke Menschen geht, wird besonders deutlich, dass Wissenschaft immer auch mit der Frage verbunden ist, wo die Schwerpunkte liegen sollen.
Wissenschaftsfreiheit ist kein ungebundener Selbstzweck. Wer überfüllte Hörsäle ebenso kennt wie selbstgefällige Professoren, die nur sich und ihr eigenes Thema gelten lassen, wer zudem dies alles mit seinen Steuern finanziert, der muss darauf bestehen, dass die Gesellschaft, dass demokratisch gewählte Volksvertreter einen entscheidenden Einfluss auf die Hochschulen behalten.
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