NRW-Sozialgerichte
Nur selten gewinnt der Arzt
Im Rechtsstreit mit KVen und Krankenkassen haben Mediziner oft das Nachsehen. In der zweiten Instanz der Landessozialgerichte in den KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe endete 2012 kein einziges Verfahren mit einem vollen Erfolg der Ärzte.
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Immer mehr vertragsärztliche Streitfälle landen vor den Sozialgerichten.
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KÖLN. Bei den acht nordrhein-westfälischen Sozialgerichten (SG) hat die Zahl der Verfahren im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht im Jahr 2012 deutlich zugenommen.
Die Sozialrichter hatten 1014 neue Streitsachen zu bearbeiten, das waren 14,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Einen einzelnen Grund für den Anstieg kann das Landessozialgericht (LSG) nicht erkennen.
"Typische Streitpunkte sind Zulassungsfragen, Abrechnungsstreitigkeiten, Honorarstreitigkeiten und Wirtschaftlichkeitsprüfungen", sagt LSG-Sprecher Dr. Martin Kühl.
Von den Verfahren, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Hauptbeteiligten sind, entfallen rund zwei Drittel auf die KV Nordrhein und ein Drittel auf die KV Westfalen-Lippe.
Kein einziges Verfahren endete für Ärzte mit vollem Erfolg
Beim LSG als zweiter Instanz sind im vergangenen Jahr 128 Verfahren aus dem Vertrags(zahn)arztbereich eingegangen - 12,9 Prozent weniger als 2011.
Die Verfahren, die von den LSG-Richtern erledigt wurden, waren wenig erfolgreich für die beteiligten Ärzte und Zahnärzte: Kein einziges endete mit vollem Erfolg für sie, nur 18,4 Prozent mit einem teilweisen Erfolg, wie einen Vergleich.
Bei 71,1 Prozent konnten sich die Mediziner mit ihren Anliegen überhaupt nicht durchsetzen, 10,5 Prozent endeten auf sonstige Art. Die Erfolgsquote dieser Gruppe lag damit noch unter der ohnehin geringen über alle Fachgebiete von 28,8 Prozent.
In der ersten Instanz beim SG liegt die durchschnittliche Erfolgsquote mit 43,5 Prozent deutlich höher. Hier konnten Ärzte und Zahnärzte 32,4 Prozent der Verfahren zumindest teilweise zu ihren Gunsten entscheiden.
Bei 129 Verfahren wurde das LSG als erste Instanz angerufen. Dabei ging es unter anderem um Klagen von Kassen gegen Berechnungswege beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Mehr als 84.000 Verfahren
Bei den Sozialgerichten waren 2012 insgesamt 84.502 Verfahren eingegangen, das waren 2,6 Prozent weniger als 2011.
Der mit Abstand größte Bereich war dabei mit 27.710 die Grundsicherung für Arbeitssuchende, gefolgt vom Schwerbehindertenrecht (17.213), der Rentenversicherung (13.763) und der Krankenversicherung (7238).
Bei den Rentenverfahren spielten medizinische Streitfragen in deutlich mehr als der Hälfte der Fälle eine Rolle. Dabei ging es häufig um Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, gerade aufgrund psychischer Erkrankungen.
Medizinische Gutachten sind darüber hinaus auch im Schwerbehindertenrecht, dem Versorgungsrecht und dem Unfallversicherungsrecht von großer Bedeutung.
Seit dem ersten Januar 2013 können Ärzte ihre Klagen oder Anträge bei den nordrhein-westfälischen Sozialgerichten oder dem LSG auch auf elektronischem Weg einreichen.
Wichtig ist, dass sie die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.