OLG gibt Lehman-Opfer in zweiter Instanz recht
FRANKFURT/MAIN (dpa). Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen Versäumnissen beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit die Revisionsklage des Instituts zurück. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte dem Ehemann der Klägerin im Sommer 2007 für 7000 Euro Zertifikate der mittlerweile insolventen Investment-Bank verkauft. Inzwischen sind die Papiere nahezu wertlos.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es sei wahrscheinlich, dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen werde, sagte ein Gerichtssprecher. Zur Urteilsbegründung erklärte das OLG, ein kurzes Telefongespräch mit einem Kunden reiche für eine angemessene Beratung beim Verkauf komplexer Produkte nicht aus.