Umfrage

Partnerschaft oder Anstellung?

Ein aktuelles LSG-Urteil zu Kooperation und Scheinselbstständigkeit macht derzeit Furore unter Vertragsärzten und -zahnärzten.  Wie stehen Sie zu dem Thema? Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Scheinselbstständig trotz Zulassung – diese Konstellation ist möglich, wenn BAG-Partner kein Unternehmerrisiko tragen. Die Konsequenzen können drastisch sein: Arzt- und Zahnarztpraxen, die ein Problem mit der Scheinselbstständigkeit eines der Partner haben, müssen nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht nur mit der Gewerbesteuerpflicht rechnen und Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen fürchten. Auch das Damokles-Schwert der Neuberechnung der Honorarbescheide durch die KV hängt jetzt über betroffenen Praxen.

Wichtig ist nach dem Urteil (Az.:L 5 R 1176/16), dass Freiberufler ein Unternehmerrisiko tragen (wir berichteten). Das heißt, dass ihr zu erzielendes Einkommen vom Erfolg der gesamten Gesellschaft und nicht nur von der eigenen Leistung abhängt. Außerdem sollte jeder Gesellschafter mit einem gewissen Kapitaleinsatz an der Berufsausübungsgemeinschaft beteiligt sein – also keine Nullbeteiligung!

Muss das Urteil Anlass für den Gesetzgeber sein, Anstellungen in Praxen noch mehr zu liberalisieren? Werden Fehlentwicklungen der Scheinselbstständigkeit in Praxen korrigiert? Inwiefern wirken sich Investitionen auf Kooperationen aus? Heute ist Ihre Meinung gefragt!

In einer gemeinsamen Aktion wollen die Fachverlagsgruppe Springer Medizin, zu der auch die "Ärzte Zeitung" gehört, und die Deutsche Bank über eine Umfrage herausfinden, welche Konsequenzen das Urteil für Ärzte hat, die mit anderen Ärzten in Kooperationen oder in Anstellung zusammenarbeiten wollen. Darüber hinaus ist die Frühjahrsumfrage 2017 von Springer Medizin und Deutsche Bank wieder als Investitionsbarometer gedacht. Die Umfrage ermittelt nun zum fünften Mal die Investitionsbereitschaft in deutschen Arztpraxen. Zudem wird über die Umfrage erhoben, in welche Bereiche Sie investieren wollen und welche Ziele Sie damit verfolgen.

Ziel ist es, über die Umfrage ein Stimmungsbild unter Ärzten zu ermitteln und über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Machen Sie mit! Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und faxen Sie uns den Fragebogen, der heute der "Ärzte Zeitung" beiliegt, zurück oder beantworten Sie die Fragen im Internet.

Zu gewinnen gibt es ein iPad Pro und fünf Springer-Bücher zum Thema erfolgreiche Praxisabgabe. Machen Sie mit! Einsendeschluss ist der 21. Mai.

Umfrage zum Thema Kooperation mit Kollegen

- Initiatoren: Deutsche Bank und Springer Medizin

- Gewinne: Ein iPad Pro und fünf Bücher aus dem Verlag Springer Medizin "Arztpraxis – erfolgreiche Abgabe"

- Einsendeschluss: 21. Mai 2017

- Fragebogen im Internet: www.aerztezeitung.de/fruehjahrsumfrage17

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Kommentare
Wilfried Bridts 08.05.201709:18 Uhr

"Scheinselbständigkeit" Gesellschafter oder Angestellter

Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieses Thema immer wieder als besonders neu und überraschend präsentiert wird. Spätestens seit der Diskussion um die sog. "Nullbeteilgungsgesellschaft" vor etwa 1o Jahren sollte bekannt sein, dass die Definition einer "Gesellschaft" im Gesellschaftsrecht am weitesten ist und im Bereich des Steuerrechts (Mitunternehmerschaft", des Sozialversicherungsrechts, des Berufsrechts der Ärzte und des Kassenarztrechts (Berufsausübungsgemeinschaft) in unterschiedlicher Art und Weise deutlich eingeschränkt wird.
Erfahrene Rechts- und Steuerberater empfehlen ihren Mandanten deshalb Gestaltungen, die sich in einem gesicherten Bereich bewegen und nicht in Extrembereichen, mit den entsprechenden (aus Sicht der Ärzte) unkalkulierbaren Risiken. Besonders unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen aller Vertragsbeteiligten einer Kooperation unter Ärzten kommt man so zu durchaus brauchbaren und rechtlich sauberen Gestaltungen.

Wilfried Bridts
Wirtschafsprüfer
Steuerberater

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