Per Knopfdruck Epidemien melden
Die Gesundheitsämter in NRW können über ein elektronisches Verfahren das Robert Koch-Institut schneller über Infektionskrankheiten informieren. Über die Telematik-Plattform der KV Nordrhein senden beteiligte Ärzte in Praxen die verschlüsselten Daten direkt an die Behörden.
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Nach Eingabe des Krankheits-Codes fragt das System sofort, ob die Meldung an die Behörden verschickt werden soll.
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KÖLN. Der Rhein-Kreis Neuss entwickelt in einem bundesweiten Pilotprojekt ein elektronisches Meldeverfahren für Infektionskrankheiten.
Die Daten werden direkt vom Computer des Arztes, des Labors oder der Klinik an das Kreisgesundheitsamt gemeldet - Medienbrüche, die heute noch häufig für Verzögerungen im Meldewesen verantwortlich sind, sollen damit vermieden werden.
In einer ersten Phase haben das Medizinische Versorgungszentrum Dr. Stein + Kollegen in Mönchengladbach - ein Großlabor -, das Institut für Virologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie das Lukas- und das Johanna-Etienne-Krankenhaus aus Neuss das neue Verfahren mit fiktiven Meldungen getestet, berichtet Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. "Es hat funktioniert."
In einem nächsten Schritt werden niedergelassene Ärzte einbezogen. Dafür wurde eine wesentliche Voraussetzung geschaffen.
"Wir sind jetzt als externe Stelle an das KV-SafeNet der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein angeschlossen", erläutert Dörr. Das ermöglicht den Ärzten die verschlüsselte Datenübermittlung über die D2D Telematik-Plattform.
18 Ärzte testen
Am Projekt beteiligen sich zunächst 18 niedergelassene Ärzte, die mit der Praxissoftware Duria arbeiten. Die entsprechenden Programme sind mit dem jüngsten Duria-Update herausgegangen, sagt Dr. Erich Gehlen, Prokurist der Genossenschaft Duria.
Um mit der Datenmeldung loszulegen, müssen die Mediziner lediglich die D2D-Identifizierung des Empfängers - also des Gesundheitsamts - eingeben.
Gibt der Arzt in den Computer den ICD-Code einer meldepflichtigen Infektionskrankheit ein, öffnet sich in dem Programm ein Fenster mit dem Hinweis auf die Meldepflicht. "Dann kommt die Frage: Möchten Sie die Meldung an das Gesundheitsamt schicken?", erläutert Gehlen. Zusätzliche Eingaben muss der Arzt nicht machen.
Die Aufnahme dieses Moduls in die Software sei mit keinem großen Aufwand verbunden, betont er. Voraussetzung sei lediglich, dass das System mit dem VHitG-Arztbrief arbeitet.
NRW-Gesundheitsministerium federführend
Amtsarzt Dörr hofft, dass sich mittelfristig auch Ärzte an dem Projekt beteiligen können, die mit anderen Software-Systemen arbeiten. Ohnehin soll das elektronische Meldeverfahren ausgedehnt werden. "Wir wollen vier bis fünf weitere Gesundheitsämter einbeziehen", kündigt er an.
Federführend im Projekt ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Weitere Teilnehmer sind das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen und die KV Nordrhein.
Mit der elektronischen Meldung der Infektionskrankheiten durch die Diagnose stellenden Ärzte werden die Gesundheitsämter in die Lage versetzt, über die zuständigen Landesbehörden das Robert-Koch-Institut schneller zu informieren, hofft Dörr.
Gerade beim EHEC-Ausbruch habe es viel Kritik an den Verzögerungen gegeben, die durch verspätete oder vergessene Meldungen verursacht wurden.
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