Bundesgerichtshof
Pflaster heilt Wunden, aber keine Geräte
Der Stecker eines CTG-Geräts wurde in einer Klinik notdürftig mit einem Heftpflaster repariert. So geht es nicht, urteilte der BGH.
Der Stecker eines CTG-Geräts wurde in einer Klinik notdürftig mit einem Heftpflaster repariert. So geht es nicht, urteilte der BGH.
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