Kommentar zur Erstdiagnose via App
Recht des Machbaren?
In Deutschland ist es Medizinern berufsrechtlich untersagt, per Foto und Handy eine Erstdiagnose vorzunehmen. Hier greift das Fernbehandlungsverbot für Ärzte. Start-up-Unternehmer wie Simon Bolz stoßen also schnell an Grenzen. Der Berliner hat eine App entwickelt, mit der Patienten mit Hautproblemen binnen 48 Stunden eine Ersteinschätzung eines Dermatologen erhalten können.
Doch das Recht des Neuen ist keine Selbstverständlichkeit. Für das Fernbehandlungsverbot gibt es gute Gründe, die von technischer Machbarkeit allein nicht widerlegt werden. Wenn mündige Bürger bereit sind, für etwas privat zu zahlen, was ihnen als gesetzlich Versicherte via Arztbesuch ohnehin zusteht, ist das ihre Sache.
Doch trotz der Beteuerung des Betreibers, seine App leiste einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Zukunft - der persönliche Arztbesuch ist deswegen noch lange nicht überflüssig. Verständlich, dass sich die Ärztekammer Berlin bestenfalls zurückhaltend optimistisch zu den Chancen solcher Anwendungen äußert.
Hierzulande ist nicht nur Überzeugungsarbeit notwendig, wenn es darum geht, Mobile Health in den Behandlungsalltag zu integrieren. Wichtig ist, dass die Technik die Behandlung tatsächlich unterstützt und Patienten mit Diagnosen nicht alleine lässt.
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