Wegen Datenschutz

Regierung schwenkt bei Corona-App um

Die Regierung reagiert auf Kritik und ändert in Sachen Corona-App den Kurs. Ein vermeintlicher Teilerfolg für Datenschützer. Doch die Diskussion geht weiter: Kommt eine (nicht-)verfassungskonforme App-Pflicht?

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Die geplante Corona-Tracing-App der Bundesregierung soll helfen Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Das Prinzip: Halten sich Personen über einen längeren Zeitraum in kritischer Nähe auf, tauschen ihre Smartphones individuelle Identifikationsnummern aus.

Die geplante Corona-Tracing-App der Bundesregierung soll helfen Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Das Prinzip: Halten sich Personen über einen längeren Zeitraum in kritischer Nähe auf, tauschen ihre Smartphones individuelle Identifikationsnummern aus.

© Luca Lorenzelli / stock.adobe.com

Berlin. Am Sonntag erst endete ein zuletzt immer stärker gewordener Richtungsstreit um die Entwicklung der deutschen Corona-Tracing-App, jetzt hat die Bundesregierung die Telekom und SAP mit der Entwicklung einer Tracing-App beauftragt. Sie soll bei Marktreife dann durch das Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben werden. Wann die Anwendung an den Start gehen kann, ist noch unklar. Klar ist hingegen, dass die App dem Konzept einer dezentralen Datenspeicherung folgen soll.

Diesen Kurswechsel hatte die Bundesregierung am Sonntag überraschend verkündet, die bis dahin Verfechter eines zentralen Speicheransatzes gewesen war. Mit ihrem Kurswechsel will die Bundesregierung Vertrauen schaffen und die Akzeptanz der geplanten App erhöhen.

Das Konzept der zentralen Datenspeicherung, das von dem europäischen Konsortium PEPP-PT vorangetrieben wurde, geriet zuletzt wegen seines Datenschutzkonzepts heftig unter Beschuss. PEPP-PT sollte ein Softwaregerüst bilden, das in nationale Corona-Apps hätte integriert werden können. Mitglieder des Chaos Computer Clubs bezeichneten den Ansatz als „höchst problematisch“, Wissenschaftler warnten vor „beispielloser Überwachung“.

Kein Ansatz für Smartphone-Riesen

Der Unterschied zwischen beiden Konzepten liegt prinzipiell darin, ob das Prüfen von Kontakten mit Erkrankten dezentral auf den Smartphones oder zentral auf einem Server stattfindet. Die Systeme funktionieren ansonsten beide mithilfe von Bluetooth: Halten sich Personen über einen längeren Zeitraum in kritischer Nähe auf, tauschen ihre Smartphones individuelle Identifikationsnummern aus. Wenn anschließend eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, werden die Risiko-Kontaktpersonen per App darüber informiert. Ziel ist, dass diese sich dann bevorzugt auf SARS-CoV-2 testen lassen und sich in freiwillige Quarantäne begeben. „Die Kontroverse, die es gab, hatte das Potenzial die Akzeptanz für diese App zu schmälern“, so Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.

Akzeptanz und Vertrauen sind das eine. Ähnlich wichtig dürften jedoch auch die Vorgaben der Konzerne Apple und Google gewesen sein, deren Betriebssysteme auf dem Großteil der gängigsten Smartphones aufgespielt sind. Der Clou: iOS und Android unterstützen ausschließlich dezentrale Ansätze, wollen ihre Schnittstellen nicht für zentrale Ansätze öffnen.

Tatsächlich stieß das Einlenken der Regierung bei Opposition und Wissenschaft insgesamt auf ein positives Echo. Tenor: Es sei wichtig, dass nun Klarheit beim Datenschutzkonzept der Tracing-App herrsche. In das neue Softwaregerüst soll nach Angaben der Regierung auch die Möglichkeit integriert werden, dass Bürger freiwillig und pseudonymisiert Daten zur epidemiologischen Forschung und Qualitätssicherung an das RKI übermitteln können.

Knackpunkt Akzeptanz

Ganz so einfach lässt sich die Diskussion dennoch nicht abschließen: Ein zweiter Streitpunkt, der derzeit immer wieder hochkocht, ist die Frage, ob die Nutzung der Corona-App freiwillig oder verpflichtend sein soll. Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun betonen in einer Mitteilung ausdrücklich, dass ein Ansatz verfolgt wird, „der auf Freiwilligkeit beruht, datenschutzkonform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleistet“. Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich kürzlich in einer Leitlinie zur Entwicklung von Tracing-Apps im Zusammenhang mit COVID-19 klar positioniert: Eine Tracing-App sei nur legitimierbar, wenn sie freiwillig sei und ihre Nichtnutzung zu keinerlei Nachteilen führe. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte dieses „Bekenntnis zur Freiwilligkeit“. Kelber: „Sowohl in der Forschung als auch bei der Nachverfolgung von Kontakten können nur solche Lösungen erfolgreich sein, die transparent sind und ohne Zwang funktionieren.“

Aber reicht die Freiwilligkeit? Experten zufolge müssten, um den gewünschten Effekt der schnelleren Pandemie-Eindämmung zu erreichen, mindestens 60 Prozent der Bevölkerung die App nutzen. Ob das mit Freiwilligkeit geschehen kann, ist umstritten. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Tracing-App wäre rechtlich auf dünnem Eis. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung hervor. Laut Infektionsschutzgesetz könnten die Länder demnach einen Zwang zum Handy-Tracking umsetzen. Das Gesetz (Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 3 IfSG) könne auch so ausgelegt werden, dass es eine Rechtsverordnung durch das Gesundheitsministerium in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ermöglicht. Ob das verfassungskonform wäre, so das Gutachten, sei aber „zu bezweifeln“.

Fraglich sei auch, wie das Handy-Tracking mit den Grundrechten zu vereinbaren wäre, wenn an die Nutzung der entsprechenden Handy-App die Teilnahme an bestimmten Teilen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Restaurantbesuche, geknüpft wird. Langsam werden auch die ersten Vorschläge nach Belohnung laut. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei hat am Montag in der „Stuttgarter Zeitung“ einen Steuerbonus für Nutzer der geplanten Corona-Warn-App vorgeschlagen.

Die Tracing-App werde nach Angaben des Regierungssprechers Thema des Treffens von Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstag sein.

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