Richter billigen Aufnahme eines Präparats in die Arznei-Liste
DÜSSELDORF (iss). In der juristischen Auseinandersetzung über die sogenannte Me-too-Liste der KV Nordrhein hat es eine weitere Entscheidung gegeben. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat eine einstweilige Anordnung gegen die Aufnahme eines Präparates in die Liste aufgehoben.