Schüßler-Salze

Richter schützen Schwangere vor Werbung

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln darf nicht mit dem Slogan werben: "Schüßler-Salze - Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft".

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Mit dieser Aussage hatte ein Unternehmen für zwei seiner Arzneimittel in einer deutschen Hebammenzeitschrift geworben.

Die Wirkung der Homöopathika sei aber nicht wissenschaftlich gesichert, stellten die Richter fest. Sie sahen die Gefahr, dass Hebammen Schwangeren zur Einnahme der Arzneimittel raten.

Das könnte die Frauen von der Befragung des Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate abhalten, so das OLG. (iss)

Az.: 1-4 U 141/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten

Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!