Steuer-Urteil

Säumniszuschläge können auch wegfallen

Das Finanzgericht Hamburg billigt Üblicherweise pünktlichen Steuerzahlern Nachsicht seitens des Fiskus zu.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Treue Steuerzahler können mit Gnade ihres Finanzamtes rechnen, wenn sie einmalig eine Frist kurzfristig überschreiten, so das Finanzgericht Hamburg.

Treue Steuerzahler können mit Gnade ihres Finanzamtes rechnen, wenn sie einmalig eine Frist kurzfristig überschreiten, so das Finanzgericht Hamburg.

© JENS / Fotolia

Hamburg. Üblicherweise pünktliche Steuerzahler können bei einem einmaligen Patzer mit einem Nachlass bei den Säumniszuschlägen rechnen. Es kommt dann sogar ein völliger Erlass der Zuschläge in Betracht, wenn der durch die Verspätung verursachte Verwaltungsaufwand gering war, wie jetzt das Finanzgericht (FG) Hamburg entschied. Die Finanzverwaltung hat im Streitfall allerdings bereits den Bundesfinanzhof (BFH) in München angerufen.

Dass Säumniszuschläge für verspätete Steuerzahler ganz oder teilweise erlassen werden können, ist gesetzlich sogar vorgesehen, wenn dies im Einzelfall sonst „unbillig“ wäre. Hintergrund sind die unterschiedlichen Ziele der Zuschläge.

Wie das FG Hamburg in seinem Urteil ausführt, soll etwa die Hälfte Druck aufbauen, damit Steuerpflichtige ihre Erklärung künftig pünktlich abgeben und das Geld termingerecht überweisen. Die andere Hälfte soll den zusätzlichen Verwaltungsaufwand abdecken und zudem einen zinsähnlichen Charakter haben.

Nach dem Hamburger Urteil kann daher die Hälfte des Zuschlags entfallen, wenn ein Steuerzahler mit seinen Erklärungen üblicherweise pünktlich ist. Denn der Zweck als Druckmittel falle dann weg. Inwieweit dies zutrifft, hänge auch vom Umfang der Verspätungen ab. Maßgeblich seien dabei alle für den Steuerpflichtigen relevanten Steuerarten.

Zinscharakter tritt in den Hintergrund

Hat eine Verspätung eines üblicherweise pünktlichen Steuerpflichtigen nur einen geringfügigen Verwaltungsaufwand verursacht, komme sogar ein völliger Verzicht auf den Zuschlag in Betracht, so ein weiterer Leitsatz des Hamburger Urteils. Denn dieser Grund falle dann ebenfalls weg, und der Zinscharakter trete eher in den Hintergrund.

Im Streitfall hatte ein Unternehmen seine Energiesteuern für April 2017 mit zweieinhalb Wochen Verspätung gezahlt. Nachdem das Hauptzollamt Hamburg Säumniszuschläge erhob, hatte das Unternehmen deren Erlass „aus Billigkeitsgründen“ beantragt.

In dem Unternehmen habe es im Mai erhebliche Umstrukturierungen und zudem kurzfristige Personalausfälle gegeben. Als die versäumte Steuerzahlung bemerkt worden sei, sei sie sofort nachgeholt worden.

Auch diese „Verkettung unglücklicher Umstände“ hätte das Hauptzollamt berücksichtigen müssen, so das FG. Nach den Maßgaben des Gerichts soll die Behörde die geforderten Säumniszuschläge insgesamt nochmals überprüfen.

Finanzgericht Hamburg, Az.: 4 K 11/20

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?