Kassen greifen Ärzte an

"Selbstzahler-Leistungen sind ein Griff der Ärzte ins Patienten-Portemonnaie"

Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen bleiben umstritten. Ärzte halten sie für sinnvoll. Krankenkassen und Patientenschützer laufen Sturm dagegen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
'Selbstzahler-Leistungen sind ein Griff der Ärzte ins Patienten-Portemonnaie'

© Pixelot / fotolia.com

BERLIN. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) stuft ergänzende Ultraschalluntersuchungen - das "Babyfernsehen" - in der Schwangerschaft als medizinisch unnötig, aber nicht als schädlich ein. Das ist das jüngste Ergebnis des IGeL-Monitors, für den der MDS individuelle Gesundheitsleistungen unter die Lupe nimmt. "Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im Babyfernsehen mitverfolgen möchten, so ist das unbedenklich", sagte Dr. Michaela Eikermann vom MDS bei der Vorstellung des aktuellen IGeL-Monitors am Dienstag.

Krankenkassen: "Igeln ist zum Volkssport geworden"

Die grundsätzliche Kritik des Medizinischen Dienstes am Umgang mancher Ärzte mit den Selbstzahlerleistungen bleibt bestehen. "Für manche Facharztgruppe ist IGeLn zum Volkssport geworden", sagte MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Die Information und Aufklärung zu den Angeboten komme jedoch zu kurz. Rund 72 Prozent der Angebote stammen aus den Praxen von Frauen- und Augenärzten, Orthopäden, Hautärzten und Urologen. Allgemeinärzte seien deutlich zurückhaltender.

Rund eine Milliarde Euro im Jahr würden mit den Leistungen umgesetzt, habe eine Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen ergeben, berichtete Pick. Er räumte ein, dass nicht nur Ärzte die IGeL nutzten, sondern auch Krankenkassen als Satzungsleistungen im Wettbewerb.

41 IGeL hat der MDS bislang geprüft. Lediglich drei seien tendenziell positiv bewertet worden, sagte Pick, keine einzige positiv. Die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz wird aufgrund der positiven Bewertung durch den MDS derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) daraufhin untersucht, ob sie zu Lasten der Kassen verordnet werden können sollte.

Die gesetzlichen Krankenkassen kritisierten Selbstzahler-Leistungen in der Arztpraxis als weitgehend unnötig. „Die Selbstzahler-Leistungen sind vor allem ein Griff der Ärzte in das Patienten-Portemonnaie“, sagte der Sprecher des Krankenkassen-Spitzenverbands, Florian Lanz, am Dienstag in Berlin.

KBV-Chef: "Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen"

Die Ärzte wehren sich gegen den Vorwurf, mit vorgeblich medizinisch nutzlosen Verfahren Geld zu verdienen. "Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Dienstag. Im individuellen Patientenfall könnten IGeL durchaus medizinisch sinnvoll sein.

Natürlich müsse der Patient ausreichend Zeit haben, um über das Angebot entscheiden zu können, so Gassen. Die Versichertenbefragung des vergangenen Jahres habe zudem gezeigt, dass IGeL von Patienten verstärkt nachgefragt würden. Die KBV und die Bundesärztekammer haben den Online-Ratgeber "Selbst zahlen?" herausgegeben. Der Ratgeber richtet sich an Ärzte und Patienten gleichermaßen.

"Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten", sagte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz. Deshalb sei zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit notwendig. Dafür müssten die gersetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wichtig sei, dass Patienten eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Angebot des Arztes treffen könnten. Die umstrittenen Verzichtserklärungen seien zu unterbinden, sagte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

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Kommentare
Bernhard Behrens 13.07.201611:15 Uhr

Es wird leider auch unerlaubt ge-igelt

Patienten sind nicht davor geschützt, daß Ärzte unzutreffend behaupten, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahle bestimmte Leistungen nicht und deshalb müssen diese vom Patienten privat bezahlt werden. So ist z.B. die Diagnostik der erektilen Dysfunktion Leistung der GKV. Besonders den Schwellkörperinjektionstest (SKIT) lassen sich Urologen nach unseren langjährigen Erfahrungen privat bezahlen. Auch das dafür injizierte Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin wird unzulässig auf Privatrezept verordnet. In Abschnitt F der aktuellen Fassung der Arzneimittelrichtlinie des G-BA vom 3.2.2016 heißt es ausdrücklich, daß Alprostadil als Diagnostikum aus dem Verbot der Verordnung zu Lasten der GKV ausgenommen ist. Auch der EBM Stand 3. Quartal 2016 listet unter den Ziffern 33043, 33062 und 33064: Sonographische Untersuchung der Uro-Genital-Organe bzw. der Gefäße des männli-chen Genitalsystems mittels PW- bzw. CW-Doppler-Verfahren, einschließlich Tumeszenz-messung.

Bernhard Behrens
Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)
www.impotenz-selbsthilfe.de
kontakt@impotenz-selbsthilfe.de

Wolfgang P. Bayerl 13.07.201607:37 Uhr

Polemik und Feindbilder nützen niemand.

IGel-Leistungen sind nun mal KEINE Kassenleistungen. Das geht die also nichts an!

Cordula Molz 12.07.201613:45 Uhr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Nach meinem Verständnis heißt das: Begrenzung auf das absolut notwendige, damit der Patient grade so wieder funktioniert. Wer mehr braucht oder will, muss sich tatsächlich neutral informieren, aber Ärzte unter Generalverdacht stellen, ist unangemessen - auch wenn es in manchen Fällen zutrifft.

Dr. Henning Fischer 12.07.201611:20 Uhr

jedes Quartal betrügen die Krankenkassen uns Kassenärzt mit Unterstützung des Gesetzgebers um 48% des Honorars


für geleistete Arbeit (KVWL: die Kassen bezahlen nur 62% der erbrachten Leistungen)

Das ist ein derart dramatischer Griff ins Portemonnaie der Kassenärzte, daß viele frustriert sind und der Nachwuchs ausbleibt.

Die Krankensparkassenvertreter sollten sich Tag und Nacht schämen anstatt mit Dreck nach uns zu werfen.

Oder sie sollten auf 48% ihrer Einkünfte zugunsten ihres Arbeitgebers verzichten. So wie wir zwangsweise.


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