Verwaltungsgericht Göttingen

Stadt durfte wegen Corona nicht ganzen Gebäudekomplex absperren

Komplette häusliche Ausgangssperre, weil ein Teil der Bewohner positiv auf Corona getestet wurde: Damit ging die Stadt Göttingen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts eindeutig zu weit.

Veröffentlicht:

Göttingen. Während der Corona-Pandemie durfte die Stadt Göttingen nicht gleich einen ganzen Gebäudekomplex mit mehreren hundert Bewohnern absperren. Der damit verbundene Eingriff in deren Freiheitsrechte war unverhältnismäßig und vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen. Das Gesetz ziele darauf, dass eine Absonderungsverfügung freiwillig befolgt werde.

Die Stadt Göttingen hatte am 18. Juni 2020 verfügt, dass sich die Bewohner eines Gebäudekomplexes bis zum 25. Juni 2020 „häuslich abzusondern“ hätten. Die Bewohner durften ihre Wohnungen nicht verlassen, Außenstehende den Gebäudekomplex nicht betreten. Um die Anordnung durchzusetzen, ließ die Stadt einen Bauzaun um das Gebäude errichten und diesen von Polizisten bewachen.

Kläger waren „negativ“

Hintergrund war eine Reihentestung der Bewohner am 15. und 16. Juni 2020. Dabei erwiesen sich von 668 getesteten Person mehr als 100 als „positiv“. Die Kläger waren bei dieser und auch bei einer nachfolgenden Reihentestung am 20. und 21. Juni 2020 allerdings negativ getestet worden. Mit ihrer Klage wollten sie gerichtlich feststellen lassen, dass die Absperrung und Polizeibewachung rechtswidrig waren.

Dem gab das Verwaltungsgericht Göttingen nun statt. Nicht schon die Absonderungsverfügung, wohl aber der von der Polizei gesicherte Bauzaun habe die Kläger „physisch daran gehindert, das Grundstück ihres Wohnkomplexes zu verlassen“. Dies sei „durch das für Coronamaßnahmen einschlägige Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt“. Das Gesetz gehe vielmehr davon aus, dass eine Absonderungsverfügung freiwillig befolgt werde, weil die Betroffenen Einsicht in die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zeigten.

„Freiheitsentziehende Maßnahme“

Handfestere Maßnahmen bei Verstößen sehe das Gesetz nur für Krankenhäuser oder andere „Einrichtungen“ vor. Eine solche „Einrichtung“ sei der hier abgesperrte Gebäudekomplex aber nicht. „Überdies hätte diese freiheitsentziehende Maßnahme eines richterlichen Beschlusses bedurft, erklärte das Verwaltungsgericht abschließend. Und: „Einen solchen hatte die Stadt nicht erwirkt.“ (mwo)

Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 4 A 212/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Heilmittelverordnung

Manuelle Lymphdrainage: Ärzte von der Zeitfrage befreit

Preisträger gekürt

Galenus-Preis und Charity Award: Das sind die diesjährigen Gewinner

Lesetipps
Preisträger und Gastgeber des Galenus-von-Pergamon-Preises 2024 auf der Bühne

© Marc-Steffen Unger

Hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie

Galenus-Preis 2024: Camzyos® gewinnt in der Kategorie Specialist Care

Nahmen den Galenus-von-Pergamon-Preis für Ebvallo in der Kategorie Orphan Drugs entgegen (V.l.n.r.): Moderatorin Yve Fehring, vom Unternehmen Pierre Fabre Milena Daguati, Business and Operations Lead, Dr. Frank Reichenbach, Deputy Medical Director Oncology DACH, Dr. Kai Neckermann, Director Market Access & Public Affairs, sowie der Vorsitzende der Galenus-Jury Professor Erland Erdmann und Denis Nößler, Chefredakteur der Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Vorbehandelte EBV-positive PTLD

Galenus-Preis 2024: Ebvallo® gewinnt in der Kategorie Orphan Drugs