Kommentar zur Zi-Studie
Starke Argumente
Vor Honorarverhandlungen ist es durchaus üblich, dass die Verhandlungspartner zunächst Pflöcke einschlagen, die sie mit guten Argumenten unterfüttern. Starke Argumente für die Position der Kassenärzte hat jetzt das Zentralinstitut der KBV in einer Analyse zusammengefasst.
Dass die Rechengröße des kalkulatorischen Oberarztgehalts nach fünf Jahren wieder angepasst werden muss, weil die Referenzgehälter längst deutlich gestiegen sind, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.
Denn wer die Niederlassung attraktiv machen will - und das wollen die Krankenkassen erklärtermaßen - der muss bereit sein, Honorare zu zahlen, die ein Einkommen mindestens in vergleichbarer Höhe wie das von Oberärzten ermöglichen.
Und dass dieses Einkommen nicht zu sehr überproportional aus der Behandlung von Privatpatienten erzielt werden darf, sollte auch selbstverständlich sein.
Alles andere würde das Wartezeiten-Problem noch verschärfen - egal wie sehr die Kassen die Moralkeule schwingen.
Doch eines sollte den Vertragsärzten klar sein. Wenn sie in den Verhandlungen mit den Krankenkassen, die Privateinnahmen als Ausgleich zu niedriger Kassenhonorare ins Feld führen, dann sollten die Erwartungen an eine neue GOÄ nicht zu hoch geschraubt werden.
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