Steuerzahler kommt nicht für defekte Alarmanlage auf

NEUSTADT/WEINSTRASSE (mwo). Die Alarmanlage ihrer Praxis sollten Ärzte gut in Schuss halten. Rückt nämlich die Polizei wegen eines Fehlalarms aus, kann sie hierfür Gebühren kassieren, wie jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße bestätigt hat. Es gebe keinen Grund, die angefallenen Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.

Veröffentlicht:

Im Streitfall hatte die Alarmanlage eines Kiosks in Landau abends gegen 21.30 Uhr angeschlagen. Die rote Rundumleuchte entging Anwohnern und Passanten nicht; sie informierten die Polizei.

Die rückte auch sofort mit zwei Beamten aus, fand aber weder Diebe noch irgendwelche Einbruchspuren vor. Es war eine einmalige technische Panne, räumte der Kioskbesitzer später ein.

Inhaber muss Rechnung bezahlen

Die Rechnung der Polizei über 120 Euro wollte er allerdings nicht bezahlen. Der technische Defekt könne ihm nicht zugerechnet werden.

Kann er doch, urteilte nun jedoch das VG. Jedenfalls seien die Steuerzahler erst recht nicht die richtige Adresse für die Rechnung.

Az.: 5 K 414/11.NW

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung