PKV Verband und BÄK
Telefonberatung nach GOÄ jetzt mehrfach möglich
Mehr Telemedizin und eine Hygienepauschale: Bundesärztekammer und PKV Verband haben sich jetzt auf Extravergütungen von Privatbehandlungen während der Corona-Pandemie geeinigt.
Veröffentlicht:Köln. Bei der Behandlung von Privatpatienten können niedergelassene Ärzte jetzt einen Teil des Zusatzaufwands durch die Corona-Pandemie in der Abrechnung abbilden. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf einen Hygienezuschlag in Höhe von 14,75 Euro verständigt sowie über den erweiterten Einsatz telemedizinischer Leistungen in der Psychotherapie. Zudem gibt es eine Empfehlung der BÄK zur mehrfachen Berechnung telefonischer Beratungen.
Bereits Anfang April hatte der PKV-Verband mit der Bundeszahnärztekammer eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 14,23 Euro vereinbart. Die Verhandlungen mit der BÄK haben etwas länger gedauert.
Jetzt haben sich Ärzteschaft, PKV und Beihilfe aber geeinigt. Ärzte können bei einem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Abbildung des zusätzlichen Hygieneaufwands durch die SARS-CoV-2-Pandemie eine Analoggebühr nach der Ziffer 245 GOÄ zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Dies gilt nicht für stationäre Behandlungen in einem zugelassenen Krankenhaus.
Psychotherapie auch per Video
Eine weitere gemeinsame Abrechnungsempfehlung zielt auf telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung sind danach auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient abrechenbar, also auch bei einer Videosprechstunde.
14,75 Euroals Hygienepauschale bekommen Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten. Abgerechnet wird nach der GOÄ-Nummer 245 analog. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Mai und zunächst bis zum 31. Juli.
Nicht mit PKV und Beihilfe konsentiert, von ihnen aber offenbar gebilligt, ist eine weitere Abrechnungsempfehlung der BÄK: Die Ziffer 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen kann bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnet werden, wenn Patienten pandemiebedingt nicht zum Arzt gehen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist. Pro Monat sind maximal vier telefonische Beratungen berechnungsfähig.
Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Juli 2020 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2020 (Videosprechstunde in der Psychotherapie), sie sind also befristet.
„Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt“, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands Ralf Kantak, der Chef der Süddeutschen Krankenversicherung ist. Der Schutz der Krankenhäuser und des Systems vor einer Überlastung beginne in jeder Praxis. „Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen“, betonte Kantak. (iss)