Verordnung

Therapiefreiheit trotz früher Nutzenbewertung

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NEU-ISENBURG. Die forschenden Pharmafirmen haben in den vergangenen Jahren viele neue Wirkstoffe entwickelt. Dabei gelangen auch spektakuläre Therapiedurchbrüche, etwa gegen Krebs oder Hepatitis C. Für Patienten ist wichtig, dass Ärzte die Freiheit haben, solche Innovationen möglichst rasch einzusetzen. Dazu gehört auch, dass die frühe Nutzenbewertung Therapieentscheidungen im Einzelfall nicht unzulässig beeinträchtigt.

Was es bei der Verordnung zu beachten gilt, erläutert eine aktuelle Publikation der „Ärzte Zeitung“, die kostenlos heruntergeladen werden kann. (eb)

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