Kommentar zum E-Card-Streit

Verbindung gestört

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Ärzte und Kassenvertreter haben sich - mal wieder - völlig ineinander verhakt. In der Frage, wie das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) sinnvoll in die der elektronischen Gesundheitskarte zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur eingebunden werden soll, scheint derzeit keine Einigkeit herstellbar zu sein.

Die KBV will natürlicherweise die Hoheit über ihr Netz behalten. Die Kassenseite will über die gematik ein Stück weit Einblick in das Netz und wenigstens ein Stück der Kontrolle. Beides ist nachvollziehbar.

Ein Teil des Problems könnte die Doppelrolle der KBV sein, die sich sowohl für die Konnektivität als auch den Inhalt des Netzes verantwortlich fühlt. Das ist ein bisschen so, als würden Fernsehsender auch die IP-Adressen zuteilen.

Ob sich die Ärzte also einen Gefallen damit tun, sehenden Auges auf einen staatlichen Eingriff zuzusteuern, ist daher zumindest fraglich.

Ohne die elektronische Gesundheitskarte expressis verbis zu nennen, führt der Koalitionsvertrag doch alle Funktionen auf, die sie einmal ausüben soll. Wer bislang verfolgt hat, wie akribisch der neue Gesundheitsminister den Vertrag umsetzt, wird also keine Zweifel daran hegen, dass er sich über kurz oder lang der bislang ebenso teuren wie nutzlosen Karte annehmen wird.

Lesen Sie dazu auch: Clinch um E-Card: Gröhe droht Ärzten und Kassen

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Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 20.06.201418:44 Uhr

washat die E-Card mit der Pferdedressur zu tun?

Sie kommentieren: "Die KBV will natürlicherweise die Hoheit über ihr Netz behalten. Die Kassenseite will über die gematik ein Stück weit Einblick in das Netz und wenigstens ein Stück der Kontrolle."

Beides sei nachvollziehbar, schreiben Sie? Nein, ist es nicht!

Einblick und Kontrolle sind doch nicht das Ziel der E-Card.
Im § 291 SGB V steht vielmehr, die E-Card solle der "Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke" dienen.

Und die "Zwecke" in den Absätzen 2 und 3 lauten "für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation" und "zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit".

Was eine fallbezogene, einrichtungsübergreifende Kooperation ist, steht in Klammern, nämlich ein "elektronischer Arztbrief". Ein "Arztbrief" ist laut Wikipedia ein "Transferdokument für die Kommunikation zwischen Ärzten".

Zwischen Ärzten! Keineswegs zwischen der "Kassenseite" und den Computern der KBV.

So, und damit sind wir genau an dem Thema, bei dem sich Herr Spahn und Herr Gröhe sehr umsichtig bewegen sollten, statt "die gesetzlichen Zügel anzuziehen", wie Spahn es ausdrückt.

Und hier ist Spahns Bild von den anzuziehenden Zügeln sehr aussagekräftig zu seinen Motiven, aber rein reiterisch gesehen ganz falsch gewählt. Zügel zieht man an, um den Bewegungsdrang des Pferdes zu drosseln. Wenn er das wollte, wäre er auf der Ärzteseite, denn der gematik und der "Kassenseite" sind die Gäukle durchgegangen, keineswegs der KBV, die bemüht ist, auch weiterhin im versammelten Schritt zu gehen.

Was Spahn wohl eher auszudrücken versucht ist doch, dem Pferd die Sporen zu geben.

Das Pferd, das sind wohl wir Ärzte. Wir sind ein Pferd, das ein Hindernis verweigert. Und das Hindernis ist, der Kassenseite einen Einblick zu gewähren in Daten, die die Kassenseite nichts, aber auch garnichts angeht. Das Pferd hat bekanntlich einen größeren Kopf als der Reiter. Und man sollte nach einem landläufigen Spruch das Denken besser dem Pferd überlassen.

In diesem Fall hieße das, es lieber ohne Trense versuchen. Und für Herrn Spohn: eine Trense ist das Stück Metall, das man dem Pferd ins Maul steckt, um daran die Zügel zu befestigen. Und jeder Reiter weiß, daß man mit der Trense sehr sorgfältig umgehen muß, sonst bockt das Pferd, und schlechte Reiter werden dann schlicht und einfach abgeworfen, noch bevor sie auf die Idee kommen, auch noch die Sporen einzusetzen.

Dr.Karlheinz Bayer

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