Hausärztin Hänel
Verfassungsbeschwerde wegen Werbeverbot für Abtreibung eingereicht
Der Kampf geht weiter: Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel streitet vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht, Frauen über die Abruptio in ihrer Praxis zu informieren.
Veröffentlicht:Karlsruhe/Gießen. Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat wie angekündigt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Klage sei am Freitagabend eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Montag.
Eine zweite Verfassungsbeschwerde zum umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ist schon seit Ende 2019 anhängig. Dahinter steht die Berliner Frauenärztin Bettina G. (Az.: 2 BvR 290/20).
Hänel schreibt auf ihrer Internetseite, sie halte es für ihre „ärztliche Pflicht, Betroffene ausführlich aufzuklären und zu informieren“. „Ebenso halte ich es für ein Recht der Betroffenen, sich ausführlich informieren zu können.“ Die Allgemeinmedizinerin war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen wehrt sie sich seither.
Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung
Parallel wurde Paragraf 219a dahingehend reformiert, dass Ärzte nun öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Frankfurt Mitte Januar Hänels Verurteilung auch nach der neuen Rechtslage bestätigt. Die Internetseite der Medizinerin habe ausführliche Informationen über das „Wie“ enthalten. Damit wurde die Verurteilung rechtskräftig.
Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Verurteilung von Hausärztin Hänel nach Paragraf 219a rechtskräftig
Hänel kritisierte, der Paragraf verbiete „sachliche und seriöse Informationen von Fachleuten“. „Ich hoffe, dass in Karlsruhe nun die Weichen für eine gerechtere Regelung gestellt werden, damit in Zukunft Informationen frei zugänglich gemacht werden können für die, die sie dringend benötigen.“ (dpa)