MDS urteilt scharf

"Viele IGeL können schaden"

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes feiert den dritten Geburtstag seines kritischen Portals IGeL-Monitor. Aus diesem Anlass holt er erneut zu einer Generalkritik aus: Die meisten Selbstzahlerleistungen seien nicht nur nutzlos, sondern teils sogar schädlich.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Harsche Kritik an IGeL-Leistungen übt der MDS.

Harsche Kritik an IGeL-Leistungen übt der MDS.

© BerlinStock / fotolia.com

BERLIN. Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) bleibt bei seiner weitreichenden Generalkritik an Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

"Wir halten die Entwicklung auf dem boomenden IGeL-Markt für bedenklich. Die Patienten werden nicht ausreichend über Nutzen und Risiken informiert", sagte MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin.

Pick appellierte an den Gesetzgeber, im Patientenrechtegesetz eine mindestens 24-stündige Bedenkzeit für Patienten mit einem IGeL-Angebot zu installieren. Der Gesetzgeber solle Kassen- und IgeL-Leistungen zum Schutze der Patienten entmischen, so Pick.

Drei Jahre nach der Einführung des IGeL-Monitors, einer Website, auf der sich Patienten und Ärzte über die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung oder die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz informieren können, fällt der MDS ein ernüchterndes Urteil.

"Die Mehrzahl der IGeL schneidet schlecht ab und hat keinen nachweisbaren Nutzen für die Patienten, oder sie können sogar schaden", sagte Pick.

Umsatz von 1,3 Milliarden Euro

Rund 1,3 Milliarden Euro im Jahr setzen die niedergelassenen Ärzte mit geschätzten rund 400 Selbstzahlerleistungen um.

Nach einer Umfrage der Techniker Krankenkasse führen Gynäkologen, Zahnärzte und Ophthalmologen die Liste derjenigen Ärzte an, die solche Leistungen am häufigsten erbringen.

Jeder zweite Patient, der eine Arztpraxis betritt, bekommt demnach eine Individuelle Gesundheitsleistung angeboten.

Bislang hat der MDS 37 IGeL unter die Lupe genommen. Aktuelles Beispiel ist die Kombination von Augenspiegelung (Ophthalmoskopie) und Messung des Augeninnendrucks (Tonometrie).

Damit sollen frühzeitig Veränderungen erkannt, die Entstehung von Glaukomen verhindert oder das Fortschreiten eines bestehenden Glaukoms aufgehalten werden.

Für Dr. Michaela Eikermann, beim MDS zuständig für den Bereich Evidenzbasierte Medizin, fällt das Urteil für diese Methode "tendenziell negativ" aus. Allerdings steht der MDS jeder IGeL reserviert gegenüber, die sich nicht eindeutig positiv einordnen lässt.

Die MDS-Recherche habe keine Studie identifiziert, die dem Nutzen der Glaukom-Früherkennung nachgespürt habe, sagte Eikermann.

Ebenso gebe es keine Studie, die der Frage nachgegangen sei, wie zuverlässig eine Kombination beider Früherkennungs-Untersuchungen sei.

Nur vier von 37 positiv

Es gebe also zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichend begründeten Hinweise auf einen Nutzen der Kombi-Untersuchung, ebensowenig sei dieser sicher auszuschließen.

Von den bisherigen 37 Bewertungen sind nur vier eher positiv ausgefallen. Bei 16 IGeL hat der MDS den potenziellen Schaden höher bewertet als den Nutzen.

Unter Schaden versteht der MDS zum Beispiel ärztliche Behandlungen aufgrund einer falsch-positiven Diagnose. 13 IGeL bewegen sich im Niemandsland einer "unklaren" Bewertung.

Sportmedizinische Checks wie zum Beispiel die Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden nicht gewertet.

Von den positiv bewerteten Methoden hat derzeit die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz die größten Chancen, zur Kassenleistung aufzusteigen.

In den drei Jahren seines Bestehens haben ausweislich der MDS-Statistik zwei Millionen Nutzer das Webportal besucht.

460 Patienten hätten sich in E-Mails negativ über IGeL beim Praxisbesuch geäußert. Insgesamt haben 4200 Nutzer die Kontaktmöglichkeiten des Portals genutzt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Blick durch die rosarote Brille

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Kommentare
Dr. Franz J. Linnenbaum 27.02.201507:53 Uhr

Jeder Patient hat ein besseres Urteilsvermögen als "Fachleute" vom MDK

Gerade der Patient selbst kann sehr viel besser beurteilen, als jeder MDK Prüfer, ob eine IGeL Leistung sich für ihn lohnt bzw. sich positiv auswirkt. Eine therapeutische IGeL Leistung wie z..B.. die Stossweölenthetapie würde sich nicht auf breiter Front durchgesetzt haben, wenn die Patienten den Nutzen nicht immer wieder positiv erfahren hätten und sich untereinander ausgetauscht hätten. Eine IGeL Leistung, die dem Patienten nichts bringt, wird schnell wieder verschwinden. Eine Nutzenbewertung durch den MDK ist überflüssig wie ein Kropf, sinnlos und irreführend. Aber in unserer Welt wird dem Bürger ja kein eigenes Urteilsvermögen mehr zugestanden. Was im politischen Kasperletheater in Deutschland politisch korrekt bewertet wird, bekommt auf breiter Front täglich Unterstützung in allen Medien, allen voran der Rotfunk und die tägliche Journaille, darüberhinaus Subventionen in völlig unangemessener Höhe. Alles andere wird abqualifiziert, negativ begutachtet und bei jeder Gelegenheit von sogenannten Fachleuten schlecht beleumundet, die selbst nur über keinen bis sehr begrenzten Sachverstand verfügen. Aber wie heißt es doch so schön: Die Wahrheit setzt sich am Ende immer durch. Hoffen wirs .

Bernhard Behrens 26.02.201520:51 Uhr

Nicht nur IGeL, sondern auch Leistungen der GKV müssen oft privat bezahlt werden

Sehr viel schlimmer als legale IGeL sind Forderungen privater Bezahlung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit Jahren wird da z.B. für die Diagnostik bei erektiler Dysfunktion (ED) von Urologen private Zahlung verlangt mit der falschen Behauptung, dass das die Kasse nicht bezahlt. Dazu gehört u.a. der Schwellkörper-Injektionstest (SKIT) und das für die Injektion dafür benötigte Alprostadil (Caverject, Viridal). Der EBM enthält die Leistungsziffern für den SKIT (Ziffern 33043, 33062 und 33064) und die Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie die ausdrückliche Ausnahme des Wirkstoffs Alprostadil als Diagnostikum. Trotzdem wird hier unzulässig fast ausnahmslos privat liquidiert und die Patienten müssen vor der Untersuchung unterschreiben, dass dies nicht Leistung der GKV ist, sie das privat bezahlen müssen und es auch nicht bei ihrer Kasse geltend machen können. Da ergeben sich dann Forderungen von 100 bis 150 €.

Die "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten", Frau Kühn-Mengel, hat uns nach eingehender Prüfung am 15.Oktober 2004 Folgendes schriftlich mitgeteilt:
"Die diagnostische Suche nach den möglichen Ursachen einer erektilen Dysfunktion bei Vorliegen eines Krankheitsverdachtes ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen."

Bernhard Behrens

Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)
www.impotenz-selbsthilfe.de
kontakt@impotenz-selbsthilfe.de

Bernhard Behrens 26.02.201519:41 Uhr

Nicht nur IGeL, sondern auch Leistungen der GKV müssen oft privat bezahlt werden

Sehr viel schlimmer als legale IGeL sind Forderungen privater Bezahlung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit Jahren wird da z.B. für die Diagnostik bei erektiler Dysfunktion (ED) von Urologen private Zahlung verlangt mit der falschen Behauptung, dass das die Kasse nicht bezahlt. Dazu gehört u.a. der Schwellkörper-Injektionstest (SKIT) und das für die Injektion dafür benötigte Alprostadil (Caverject, Viridal). Der EBM enthält die Leistungsziffern für den SKIT (Ziffern 33043, 33062 und 33064) und die Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie die ausdrückliche Ausnahme des Wirkstoffs Alprostadil als Diagnostikum. Trotzdem wird hier unzulässig fast ausnahmslos privat liquidiert und die Patienten müssen vor der Untersuchung unterschreiben, dass dies nicht Leistung der GKV ist, sie das privat bezahlen müssen und es auch nicht bei ihrer Kasse geltend machen können. Da ergeben sich dann Forderungen von 100 bis 150 €.

Die "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten", Frau Kühn-Mengel, hat uns nach eingehender Prüfung am 15.Oktober 2004 Folgendes schriftlich mitgeteilt:
"Die diagnostische Suche nach den möglichen Ursachen einer erektilen Dysfunktion bei Vorliegen eines Krankheitsverdachtes ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen."

Bernhard Behrens

Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)
www.impotenz-selbsthilfe.de
kontakt@impotenz-selbsthilfe.de

Dr. Andreas Forster 26.02.201514:07 Uhr

MDK und IgeL

Ähnlich verlässliche Aussagen würde man bekommen wenn man die Qualität des Essens bei Burger King durch die Mitarbeiter von Mc Donalds prüfen lassen würde. Da hätten die Prüfenden allerdings wenigstens eine Ahnung wovon sie sprechen...
Dr. A. Forster

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