Außenwirtschaftsprüfungen
Was Ärzte bei den Meldepflichten von Auslandsüberweisungen beachten sollten
Auslandsüberweisungen von bzw. nach Deutschland von über 12.500 Euro sind grundsätzlich der Deutschen Bundesbank zu melden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zahlungen im Zusammenhang mit Gesundheitsdienstleistungen stehen. Unterbleibt eine Meldung, drohen empfindliche Bußgelder.