Kommentar – Urteil zu Fixierung von Psychiatrie-Patienten

Würde gewährleisten

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein besonders hohes Rechtsgut. Mit einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass dies auch und gerade für Menschen gilt, die krank, nicht einsichtsfähig und in ihrer Freiheit ohnehin bereits eingeschränkt sind. Eine längere Fixierung Zwangsuntergebrachter ist danach nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt.

Die Arbeit auf psychiatrischen Stationen wird dadurch sicherlich nicht einfacher. Dennoch war das Urteil überfällig.

Eine völlige Fesselung macht völlig hilflos. Das muss vermieden werden, wo immer es geht. Eine Ruhigstellung mit Medikamenten darf nun nicht die Alternative sein. Die Bundesländer sind aufgerufen, nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erreichbarkeit eines Richters zu gewährleisten. Sie müssen auch die Kliniken so ausstatten, dass diese die ohnehin begrenzte Freiheit und die Würde zwangsuntergebrachter Patienten gewährleisten können.

Ärzte handeln bei Zwangsuntergebrachten nicht nur als Mediziner, sondern faktisch auch als staatliches Vollzugsorgan. Die richterliche Kontrolle richtet sich daher nicht gegen ihre Kompetenz. Sie ergibt sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: Fixierung in Psychiatrie nur mit Richter-Zustimmung

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