EBM
Zeitplan für zweite Stufe der Reform steht
BERLIN. KBV und GKV-Spitzenverband haben vergangenen Mittwoch einen zweistufigen Zeitplan zur Weiterentwicklung des EBM beschlossen. Wie die KBV in ihren "Praxisnachrichten" berichtet, treten danach die nächsten Änderungen im hausärztlichen Kapitel schon zum 1. Januar 2015 in Kraft. Ein Jahr später soll der überarbeitete fachärztliche Teil fertig sein.
Mit der zweiten Stufe der Reform sollen vor allem weitere strukturelle Änderungen im EBM vorgenommen werden. Ziel ist es laut KBV, die Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM bis Herbst abzuschließen, damit die Änderungen tatsächlich Anfang 2015 in Kraft treten können.
Die KBV möchte nach eigenen Angaben die Vergütungssystematik für technische Leistungen wie Sonografie, EKG und Spirometrie so verändern, dass für die Hausärzte eine Amortisation der Gerätekosten auch bei geringer Auslastung möglich ist.
Zudem sollen die Möglichkeiten zur Delegation von Leistungen an nichtärztliche Fachkräfte auch in nicht unterversorgten Gebieten erweitert und ein Zuschlag für die Anstellung eines nichtärztlichen Praxisassistenten eingeführt werden.
Ein weiteres Ziel der KBV ist es, dass schon zum 1. Januar 2015 haus- und fachärztliche Basisleistungen aus den Versicherten- beziehungsweise Grundpauschalen herausgenommen und zu festen Preisen vergütet werden.
Für 2016 sei zudem geplant, sämtliche haus- und fachärztliche Leistungen neu zu bewerten und an die aktuellen Kosten anzupassen, so die KBV. (reh)