vzbv: "Schutz vor Fehlberatung ist nicht ausreichend"
BERLIN (eb). Als "unzureichend" bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz (wir berichteten). Die Verbraucherschützer weisen auf Defizite bei der Aufsicht und beim Produktinformationsblatt hin. "Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Auf Beratung, Produkte und Aufsicht können sich Verbraucher auch künftig nicht ausreichend verlassen", meint vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Hauptkritikpunkt an dem Gesetz ist die zersplitterte und uneinheitliche Aufsicht. Ursprünglich sollte es einen Regulierungsrahmen für alle Finanzvermittler geben, unabhängig vom Produkt und Vertriebsweg. Für die Kontrolle der Vorschriften sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig sein. Stattdessen gelten nun den Verbraucherschützern zufolge Ausnahmen für Verkäufer von Produkten des Grauen Kapitalmarktes. Die Bundesregierung will diese Vermittler künftig über das Gewerberecht regulieren. Die zuständigen Ämter sind nach Auffassung des vzbv jedoch zu einer effektiven Kontrolle personell, strukturell und inhaltlich nicht in der Lage.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Vorgaben zum Produktinformationsblatt bleiben nach Ansicht des Verbands weit hinter dem zurück, was Verbraucherministerin Ilse Aigner angekündigt hatte. Zwar ist das Informationsblatt künftig gesetzlich verpflichtend und soll laut Gesetz Infos wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und verständlich beschreiben. Doch die Anbieter müssen es nicht automatisch veröffentlichen, wenn sie ein neues Produkt auf den Markt bringen. Es reicht, dieses im Verkaufsgespräch auszuhändigen, wenn ein konkretes Produkt empfohlen wird. Damit sei es Verbrauchern nicht möglich, sich unabhängig vom Verkaufsgespräch anhand klar verständlicher und vergleichbarer Informationen zu informieren, so die Verbraucherschützer. Außerdem fehlten gesetzliche Standards für den Inhalt und die Gestaltung. Der vzbv hält es zudem für dringend erforderlich, die Honorarberatung als Alternative zu provisionsgesteuerten Verkaufsgesprächen zu stärken. Der Kunde zahlt in diesem Modell nur für die Beratung an sich und wird nicht wegen der Provisionsinteressen von Finanzvermittlern zu bestimmten Produkten gelenkt. "Die Bundesregierung muss zügig eine umfassende Regelung der Honorarberatung auf den Tisch legen", fordert Billen.