GBA-Beschluss
Mit Vierfach-Impfstoff gegen die Grippe
Schluss mit den Unsicherheiten für Ärzte und Kassenpatienten: In der nächsten Grippe-Saison kommt im Kampf gegen die Influenza ein Vierfach-Impfstoff zum Einsatz. Der GBA hat die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst.
Veröffentlicht:BERLIN. Anfang des Jahres gab es viele unschöne Diskussionen zur Grippeimpfung. Weil GKV-Patienten, sofern sie nicht besonders gesundheitlich gefährdet sind, nur den Anspruch auf einen trivalenten Impfstoff hatten, keimten in der Öffentlichkeit Vorwürfe der Zweiklassenmedizin auf.
Außerdem führte die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Januar, die deutlich wirksameren quadrivalenten Impfstoffe einzusetzen, bei Ärzten zu Unsicherheiten. Sollten die weniger wirksamen trivalenten Impfstoffe noch verbraucht oder die nachgewiesen medizinisch sinnvollere Vierfach-Impfung durchgeführt werden?
Auch stellte sich mancher Arzt die Frage, ob Patienten, die bereits eine Impfung erhalten hatten, besser nachgeimpft werden sollten. Um auf jeden Fall Regresse zu vermeiden, rieten Kassenärztliche Vereinigungen dazu, trivalente Impfstoffe zu verwenden und eventuell noch im Praxiskühlschranke gelagerte auch zu verbrauchen.
Entscheidung liegt bei den Ärzten
"Ärzten stehen beide Möglichkeiten offen", teilte der GBA seinerzeit bei diesen Fragen mit und wies daraufhin, dass es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung gebe, ob für diese Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden sei. Beide Möglichkeiten seien in Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen zulässig.
Dabei gilt: Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Empfehlung der STIKO. Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der GBA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Der GBA soll spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung eine Entscheidung hierzu treffen (Paragraf 20i Absatz 1 Satz 5 SGB V). Und das ist jetzt geschehen.
In der kommenden Grippesaison 2018/2019 ist deshalb Schluss mit den Unsicherheiten für Ärzte und GKV-Patienten: Der GBA hat die Schutzimpfungs-Richtlinie an die STIKO-Empfehlungen angepasst. "Die Grippeschutzimpfung wird in der Impfsaison 2018/2019 mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen", teilte der GBA jetzt mit (wir berichteten kurz).
Produktionsverfahren braucht Zeit
"Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende", betonte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des GBA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel.
Aufgrund der langwierigen Produktionsverfahren entscheide die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits weit vor Beginn einer Grippesaison über die Antigenkombination des Impfstoffs.
Mit der WHO-Entscheidung und dem Beschluss des GBA hätten die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zum Beginn der nächsten Impfsaison in ausreichendem Umfang zu produzieren, so der GBA.
Der GBA weist zusätzlich noch darauf hin, dass zahlreiche gesetzliche Krankenkassen einen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinausgehendes Leistungsspektrum anböten – beispielsweise Grippeschutzimpfungen für Versicherte, die nicht zu den Risikogruppen zählten.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (ato)