Gesetzentwurf

Masern-Impfpflicht kommt – mit Sanktionen

Ab März 2020 soll nach neuen Plänen der Bundesregierung eine allgemeine Masern-Impfpflicht gelten. Wer die Impfung verweigert, dem drohen Sanktionen. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf in Kürze beschließen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Im Kampf gegen Masern setzt die Bundesregierung auf eine Impfpflicht.

Im Kampf gegen Masern setzt die Bundesregierung auf eine Impfpflicht.

© Guntar Feldmann / stock.adobe.com

BERLIN. Die Bundesregierung plant eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern. Gelten soll sie ab März 2020, also rechtzeitig vor Beginn des dann folgenden Schuljahres. Voraussichtlich am 17. Juli will das Bundeskabinett die Vorlage beraten und beschließen.

Das geht aus dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Impfpflicht ist mit Sanktionen belegt. Die Gesundheitsämter sollen Verstöße mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro ahnden können. Das hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Vorstellung eines ersten Entwurfs im Mai bereits herausgestrichen.

Auch indirekte Sanktionen geplant

Nach wie vor gilt: Kinder in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen und sonstigen Ausbildungsstätten sollten geimpft sein.

Gleiches gilt für jedwedes Personal in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, zudem auch für Küchen- und Reinigungskräfte sowie ehrenamtliche Helfer. Auch in Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften soll die Impfpflicht durchgesetzt werden.

Der Entwurf verweist darauf, dass es sich dabei nicht um eine „durch unmittelbaren Zwang durchsetzbare Pflicht“ handele. Die Sanktion erfolgt eher indirekt: So sollen in Gemeinschaftseinrichtungen ungeimpfte Personen nicht mehr aufgenommen werden dürfen.

Desgleichen gilt für Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer, Betreuer und weiteres Personal, das ohne Nachweis der Masernimpfung dort nicht mehr beschäftigt werden soll.

Eine Ausnahme soll bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gemacht werden: Sie können wegen der geltenden Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen, ihre Eltern aber mit Bußen belegt werden.

Impfaufklärung wird gestärkt

Die Impfpflicht soll auch gelten, wenn ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln, manchmal auch gegen Windpocken zur Verfügung stehen.

Das Gesetz soll zudem klarstellen, dass jeder Arzt – gleich welcher Fachrichtung – Schutzimpfungen vornehmen darf. Das wird auch in den Weiterbildungsordnungen der Kammern in der Regel so gesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Impfaufklärung und der statistischen Grundlagen.

Dafür werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, das Robert Koch-Institut regelmäßig zu informieren, wie Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden und welche Effekte sie erzielen.

Masern in Zahlen

420 Masernfälle hat das Robert Koch-Institut (RKI) bis Ende Mai 2019 registriert. 543 Fälle hatte das RKI im gesamten Jahr 2018 gezählt (siehe nachfolgende Grafik).

Ab 80 Fällen pro Jahr, also etwa einem Fall auf eine Million Einwohner, gälten die Masern hierzulande als ausgerottet.

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Wir haben den Beitrag aktualisiert und verlängert am 11.07.2019 um 15:52 Uhr. In der ersten Variante hatten wir fälschlicherweise geschrieben, dass keine Bußgelder geplant sind.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Spahn erhöht noch einmal die Schlagzahl

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 11.07.201917:52 Uhr

Rationale bei ministeriell "gehypter" Masern-Hysterie?

Könnten unsere selbsternannten Polit-Impf-Präventologen endlich wieder zur Vernunft kommen? Eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern per Gesetz verkünden zu wollen, ist angesichts fehlender Verfügbarkeit eines reinen Masernimpfstoffs in Deutschland von vorne herein zum Scheitern verurteilt (deshalb wohl auch gar keine Strafandrohung):

„Impfstoffe gegen Masern - Die nachfolgende Tabelle enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Die Tabelle gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind. Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids. Das offizielle Veröffentlichungs-Organ des Paul-Ehrlich-Instituts ist der Bundesanzeiger...Masern-Impfstoff Mérieux - Masern-Lebendvirus-Impfstoff - Verwendung ab einem Lebensalter von 11 Monaten - EurimPharm Arzneimittel GmbH Mono PEI.H.11673.01.1 14.03.2013 PharmNet
Parallelimport - Wird derzeit nicht in Deutschland vermarktet“ (Zitat Ende)
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/pertussis-keuchhusten/pertussis-keuchhusten-node.html

1. In Deutschland ist ein isolierter Masern-Impfstoff nicht verfügbar. Es kann immer nur gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) erstimmunisiert bzw. der MMR-Impfschutz aufgefrischt werden.

2. Impferfolg und MMR-Immunstatus sollten in einer wohlhabenden Überflussgesellschaft in Deutschland zu Lasten der Gesetzlichen und Privaten Kran­ken­ver­siche­rungen (GKV und PKV) an Hand der MMR-Antikörper routinemäßig gemessen und überprüft werden, wie es z.B. für Röteln in der Schwangerenvorsorge gesetzlich vorgeschrieben ist.

3. Primäres (nach nur einer oder keiner MMR-Impfung) Impfversagen und sekundäres Impfversagen (nach 2 MMR Impfungen) muss Gegenstand infektiologischer Grundlagenforschung sein.

Nur so können epidemiologische Fortschritte erzielt und die besonders späten Erkrankungsgipfel bei Jugendlichen und Erwachsenen abgeklärt werden. RKI-Präsident Professor Dr. med. Lothar H. Wieler weist richtigerweise darauf hin, dass fast die Hälfte der über 300 Masern-Erkranken in diesem Jahr Erwachsene sind. Aber auch er spricht nicht von der in Deutschland allein verfügbaren MMR-Kombi-Impfung für unter 50-Jährige als empfohlene Impfung.

Sach- und fachfremde ministerielle Abschreckung und verbale Strafandrohungen überzeugen weniger als positive Motivation und professionell begründete, haus- und familienärztliche Begeisterung für Impfungen. 2017 hatten nur 7,2% (2016 7,1%) der Erstklässler nicht die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) erhalten, wie das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet (Epi Bull 2019; 18: 147). Damit ist eine Impfquote von 92,8 Prozent in 2017 (92,9 Prozent in 2016) ein großer Erfolg.

Die von Ressort-Minister Jens Spahn und der WHO gewünschte Impfquote von 95% wird nicht erreicht: Die schlechtesten Quoten für die zweite MMR-Impfung von Schulanfängern lagen in Baden-Württemberg (89,1%) und im Saarland (90,5%) zu niedrig, die besten Quoten erreichten Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 95,5%.

Das bedeutet:
- 92,8% Erfolg bei der MMR-Erstimpfung,
- 95,5% bis 89,1% Erfolg bei der MMR-Zweitimpfung.
Diese an sich guten Durchimpfungsraten, die in vielen Ländern Europas und den USA nicht annähernd erreicht werden, sollten zu positiver Bestärkungs- und Unterstützungs-Pädagogik Anlass geben.

Mit "Schwarzer Pädagogik" und Drohgebärden erreicht man insbesondere die beratungs- und/oder bildungsresistenten Minderheiten nicht. Trotzdem hält
Bun­desge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) medizin- und versorgungs-bildungsfern dagegen: „Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend werden“. Außer der Aktion „Deutschland sucht den Impfpass“ haben wirksame Aufklärungskampagnen bisher gefehlt.

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