Versichertenentlastungsgesetz

Koalition lässt die Kassenrücklagen schmelzen

Die Groko gibt dem Versichertenentlastungsgesetz (VEG) den letzten Schliff. Die Beitragsparität kommt 2019, Kassen müssen Überschüsse abbauen. Für die Grünen ist der Preis des Zusatzbeitragswettbewerbs zu hoch.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Rücklagenschmelze – wie Eis in der Sonne.

Rücklagenschmelze – wie Eis in der Sonne.

© Tom / Fotolia

BERLIN. Das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) hat am Mittwoch die finale Abstimmungsrunde im Gesundheitsausschuss des Bundestags genommen. Dabei traf die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung nach 13 Jahren auf Zustimmung über die große Koalition hinaus.

Mit einem Änderungsantrag haben Union und SPD den Umgang mit der Verbeitragung ausländische Renten klargestellt. Einschließlich der Rentner beläuft sich die Entlastung der GKV-Mitglieder durch die Parität auf rund 6,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Auf Opposition zugegangen

Bei den Mindestbeiträgen für Selbstständige hat sich die Koalition Forderungen der Opposition angenähert: Die Mindestbemessungsgrundlage wird im Vergleich zu früheren Entwürfen nochmals auf nunmehr 1038 Euro gesenkt. Vorgesehen waren bisher 1168 Euro.

Damit reagiert die Koalition auf die finanzielle Überforderung vieler Kleinunternehmer durch die GKV-Beiträge. Denn bisher wurde bei der Berechnung der Beiträge ein fiktives Einkommen von zuletzt 2283 Euro unterstellt. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass "mindestens 200.000 Selbstständige" entlastet werden.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit etabliert die Koalition mit dem VEG ein Stück "Bürgerversicherung": Zeitsoldaten, die seit Mitte 2012 aus dem Dienst ausgeschieden sind, können wieder zur GKV zurückwechseln, und zwar auch dann, wenn sie bereits über 55 Jahre alt sind.

Kein Millimeter bewegt haben sich die Koalitionsfraktionen im Ausschuss beim geplanten Abschmelzen der Finanzreserven. Der Bundesrat hat darauf gedrängt, erst ab einem Polster von 1,5 Monatsausgaben die Kassen zum Auflösen von Reserven zu zwingen. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt mit der Begründung, der Umfang der abzuschmelzenden Reserven würde sich so von 4,5 Milliarden Euro um zwei Drittel reduzieren.

Vorgaben für die Kassen

Der Ausschuss hat hier die Daumenschrauben nochmals angezogen. Bereits ab Donnerstag – dem Tag der abschließenden Beratung des VEG im Bundestag – dürfen Kassen ihre Zusatzbeiträge nicht mehr erhöhen, wenn sie mehr als eine Monatsrücklage gebunkert haben. Das soll Klarheit bei den Haushaltsplanungen der Kassen für 2019 schaffen.

Für die Grünen wird der "Wettbewerb um die niedrigsten Beitragssätze" mit dem VEG weiter angeheizt. Zugleich fehlten im Gesetz Schritte, die den Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität stärken, heißt es in einem Entschließungsantrag, den die Grünen bei der abschließenden Beratung im Bundestag einbringen wollen.

Gescheitert sind die Grünen im Ausschuss denn auch mit einem Antrag, der den Kassen mehr Freiheiten bei der Auflage von Qualitätsverträgen gegeben hätte. Zusätzliche Leistungen können Kassen zum Beispiel mit Ärzten allenfalls im Rahmen von Modell- oder Selektivverträgen vereinbaren. Das aber ist immer mit aufwändigen Teilnahme- und Einschreibungsverfahren sowie Evaluationspflichten verbunden.

Bisher können KVen und Krankenhäuser derartige Verträge auflegen – Kassen aber nicht. Einen gleichlautenden Antrag hatte bereits der Bundesrat eingebracht. Den hatte bereits die Regierung mit den Worten abgelehnt, es gebe "keinen Regelungsbedarf". (fst)

Keine Chance für höhere ALG-Beiträge

  • Schon seit Jahren zahlt der Bund keine kostendeckenden Krankenversicherungsbeiträge für die Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Aktuell sind dies rund 98 Euro pro Monat. Nach einer IGES-Studie addieren sich die Einnahmenverluste der Kassen dadurch auf bis zu neun Milliarden Euro.
  • Zwar haben Union und SPD im Koalitionsvertrag die schrittweise Einführung kostendeckender Beiträge vereinbart. Das fällt, erklärt die Regierung auf Drängen des Bundesrats erst jüngst, aber nicht "unter die prioritären Ausgaben". Geld für die GKV gebe es erst, "wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben". Was damit genau gemeint ist, erläutert die Regierung nicht.
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