Gesundheits-Apps

DGPPN fordert Schutz für Patienten durch Evidenz

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BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht Gesetzespläne für eine bessere Versorgung psychisch erkrankter Menschen durch Digitalanwendungen positiv – Grundlage dafür müssten aber evidenzbasierte Qualitätskriterien sein, auch zum Patientenschutz. Durch die im Entwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG)vorgesehene Prüfung etwa von Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei ein Beleg für einen positiven Versorgungseffekt „längst nicht ausreichend erbracht“, heißt es in einer Mitteilung.

Einen entsprechenden Kriterienkatalog hatte die DGPPN bereits 2018 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) veröffentlicht. Der Patient muss gute und gesundheitsfördernde Apps erkennen können. Es muss für ihn transparent sein, welche Online-Angebote nur reine Lifestyle-Apps sind und welche Hilfe bei schwerwiegenden Erkrankungen bieten können.

Wesentlich für die Qualität einer Anwendung ist beispielsweise, ob sie von Fachexperten entwickelt wurde, der Datenschutz gesichert ist und weiterführende Hilfen angeboten werden“, so Vorstandsmitglied Dr. Iris Hauth und Leiterin der paritätischen Task Force „E-Mental-Health“ von DGPPN und DGPs.

Die DGPPN und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) haben Empfehlungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen in einem Katalog zusammengestellt, die „jedem sehr gute Orientierung bieten“, so Hauth. Die Gesellschaft wünsche sich, dass auch der Gesetzgeber diesen als Richtschnur verwendet. Strengere Regeln für Gesundheits-Apps forderte jüngst auch die Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Barbara Lubisch. „Therapie-Apps brauchen einen Nutzennachweis“, sagte sie im Interview mit der „Ärzte Zeitung“. (dab)

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