Orientierungsdebatte
Bundestag klopft das Thema allgemeine Impfpflicht ab
Der neugewählte Bundestag steht vor seiner ersten Grundsatzdebatte: Am Mittwoch tauschen die Abgeordneten ihre Argumente für und wider eine allgemeine Corona-Impfpflicht aus.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Der Bundestag nähert sich dem Thema allgemeine Corona-Impfpflicht nur zögerlich. Tatsächlich gibt es bislang nur einen ausformulierten Antrag des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Für nach der Orientierungsdebatte angekündigt sind zwei weitere, ausformulierte Anträge, die die Impfpflicht allerdings auf bestimmte Altersgruppen beschränken, nämlich ab 18 beziehungsweise ab 50 Jahren. Damit steht schon vorab fest, dass sich die Diskussion im Bundestag zunächst auf eine mögliche Impfpflicht für Erwachsene beschränken dürfte.
Und noch eines dürfte bereits im Vorfeld der Debatte feststehen: Jede wie immer ausgearbeitete Impfpflicht wird nicht mehr unmittelbar vor Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 schützen. Selbst Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) spricht davon, dass eine in diesem Frühjahr eingeführte allgemeine Impfpflicht frühestens im kommenden Herbst und Winter wirken könne.
„Überlastung des Gesundheitssystems in zukünftigen Wellen verhindern“
„Unsere Motivation liegt vor allem darin, langfristig mit Blick auf die kommende Herbst- und Winter-Saison vorbereitet zu sein und eine Überlastung des Gesundheitssystems auch in zukünftigen Wellen zu verhindern“, hat eine Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und FDP in einem Brief an „Mitglieder des Bundestages“ von SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke einen Antrag für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren begründet.
Initiator Dirk Wiese (SPD) kündigte in der Folge an, die Impfpflicht solle nach Auffassung dieser Gruppe zeitlich beschränkt werden. Sie solle für ein bis zwei Jahre und - Stand heute – für bis zu drei Impfungen gelten. Durchsetzen wollen die Befürworter dieses Antrags die Pflicht mittels Bußgeldern. Im Infektionsschutzgesetz Paragraf 73 wird ganz allgemein ein Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro aufgespannt.
„Milder Eingriff, maximale Wirkung“
Ein Eskalationsmodell schlägt eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten und Infektiologen Professor Andrew Ullmann vor. Dieses liegt ganz frisch auf dem Tisch. Die Initiatoren des dritten Gruppenantrags zur Einführung einer Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 haben sich am Dienstag an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag gewandt und für einen „Mittelweg“ in der Impfpflichtdebatte geworben. „Wir wollen mit einem milderen staatlichen Eingriff eine maximale Wirkung erzielen“, schreibt Professor Andrew Ullmann, selbst Infektiologe, in dem Brief, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Dieser Eingriff teilt sich in zwei Schritte. Die Antragsteller gehen davon aus, dass sich die Gesellschaft nicht nur in Impfgegner und Geimpfte teilt. Alle volljährigen Ungeimpften in Deutschland sollen daher mit Termin zu einem „professionellen und persönlichen“ Beratungsgespräch eingeladen werden. Die Gruppe stehe in Kontakt zu den Ministerien für Gesundheit und Justiz, um dafür eine praktikable Lösung zu erarbeiten, hieß es dazu auf Nachfrage am Dienstag. Im Anschluss an die Beratung soll jeweils die Möglichkeit zur freiwilligen Impfung bestehen.
Risikoadjustierte Impfnachweispflicht
Schritt zwei solle folgen, wenn sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach der Einführung der verpflichtenden Impfaufklärung die „erforderliche Impfquote“ nicht einstelle. Dann sollen alle über 50 eine Impfung nachweisen müssen. „Das Alter ist ein einfach zu messender Risikofaktor für einen schweren COVID-Verlauf“, stellen die Unterzeichner fest. Eine Impfnachweispflicht für Menschen über 50 sei verfassungsrechtlich einfacher zu rechtfertigen. Sollte die Pandemie weltweit milder verlaufen als befürchtet, könne auf die Nachweispflicht verzichtet werden.
„Dies ist ein verhältnismäßiger und mehrheitsfähiger Weg der Mitte“, sagte Ullmann am Dienstagnachmittag der „Ärzte Zeitung“. Der Gruppe gehören außer Ullmann auch die Pflegeexpertin der Grünen Karola Schulz-Asche, Dieter Janecek, die Radiologin Dr. Paula Piechotta (Grüne) sowie die FDP-Abgeordneten Gyde Jensen und Konstantin Kuhle (FDP) an.
Was denkt der Ethikrat?
Dieser Vorschlag hat Zustimmung im Deutschen Ethikrat gefunden. Eine nach Risiko gestaffelte Impfpflicht lasse sich leichter begründen, sagte der Moraltheologe Franz-Josef Bormann der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). Sie ziele auf die Menschen, die individuell den größten Nutzen von einer Impfung haben.
Rund läuft das Projekt einer allgemeinen Impfpflicht nicht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nach Regierungsantritt im Dezember die Impfpflicht bereits für Februar oder März angekündigt, die Aufgabe dann aber unter Verweis auf den ethischen Charakter der Frage an den Bundestag zurückverwiesen.
COVID-19-Prävention
Moraltheologe: Altersbezogene Corona-Impfpflicht wäre gute Option
Einer der Knackpunkte ist, wie die die Impfpflicht durchgesetzt und überwacht werden soll. Dies wird in der Ärzteschaft kontrovers diskutiert. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, hat KBV-Chef Dr. Andreas Gassen bereits deutlich gemacht. Vertreter des Virchowbundes und der Kinder- und Jugendärzte hielten dagegen. Niemand werde in Praxen zwangsgeimpft, die Impfpflicht durchzusetzen sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates und keine der Praxisärzte, hieß es aus den Ärzteverbänden.
Umstritten ist die Einführung eines Corona-Impfregisters. Dies sei zu bürokratisch, warnt Minister Lauterbach. Inzwischen wird in der Politik auch ein Rückgriff auf die Daten der Krankenkassen diskutiert. (af/hom)