Corona-Maßnahmen
„Ampel“ einigt sich auf Gesetzentwurf – KBV stemmt sich gegen Booster-Einladungen
Die „Ampel“-Koalitionäre haben sich auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Maßnahmen verständigt. Die KBV warnt derweil davor, dass Ärzte Patienten zu Auffrischungsimpfungen einladen sollen. Sinnhafter sei etwas anderes.
Veröffentlicht:Berlin. Vor dem Hintergrund steigender Corona-Inzidenzen haben sich die potenziellen „Ampel“-Koalitionäre auf einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verständigt. Der Gesetzentwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, soll am Donnerstag vom Bundestag erstmals beraten werden. Die Aussprache ist für die Zeit ab 9.30 Uhr terminiert.
Zentraler Punkt des Entwurfs ist ein neuer, „bundesweit einheitlich anwendbarer Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“, der ins IfSG eingebaut werden soll. Der Maßnahmen-Katalog soll den Bundesländern auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. November die Bekämpfung der Pandemie ermöglichen. Er soll bis 19. März 2022 gelten.
Je nach Infektionslage weiter Maßnahmen möglich
Die Länder sollen demnach je nach Infektionslage Maßnahmen ergreifen können – dazu gehören etwa Abstandsgebote, Maskenpflicht, 3G-Regelungen für Betriebe, Gewerbe oder Verstaltungen und Reisen sowie Hygienekonzepte an Kitas und Schulen. Flächendeckende Schulschließungen und neuerliche bundesweite Lockdowns soll es dagegen nicht mehr geben.
Der Katalog, heißt es im Gesetzentwurf, sei auf Maßnahmen beschränkt, „die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können“. Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern „differenzierte Anwendung“ der Maßnahmen bleibe gewährleistet, betonen die „Ampel“-Koalitionäre in ihrem Entwurf.
Harte Strafen für Impfpass-Fälscher
Fälschungen von Impfpässen sollen zudem ab Dezember mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen in das Jahr 2022 hinein verlängert werden, um die nach wie vor auftretenden COVID-19-bedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern zu mildern.
Auch soll das Impfen weiter stimuliert werden. Um das Risiko einer Infektion zu senken, sollen etwa Betriebe verstärkt dazu beitragen, den Anteil der geimpften Beschäftigten zu erhöhen.
Viel Bürokratie, weniger Zeit fürs Impfen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte am Montag davor gewarnt, niedergelassene Ärzte zu verpflichten, Patienten zu Auffrischungsimpfungen einzuladen. Zuvor war aus „Ampel“-Kreisen über entsprechende Pläne berichtet worden.
Die Praxen hätten bewiesen, dass sie rund 3,4 Millionen Impfungen pro Woche oder 13,5 Millionen Impfungen im Monat schafften, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen am Montag. Zu bewerkstelligen sei das aber nur, wenn die Ärzte „impfen, impfen und impfen – und sich nicht auch noch mit überbordender Bürokratie beschäftigen müssen“.
Wer verlange, dass Ärzte Patienten zum Boostern einladen sollten, lebe fern der Realität, so Gassen. „Das ist Unsinn und schlicht und ergreifend nicht machbar.“
Das Abtelefonieren von Patienten würde sämtliche Ressourcen der Praxen binden und tagesfüllend sein. Zudem könnten Patienten von gleich mehreren Praxen angesprochen werden, gab Gassen zu bedenken. Ein behandelnder Arzt wisse ja nicht automatisch, bei wie vielen Kolleginnen und Kollegen sich der Patient noch in Behandlung befinde.
Gesundheitsämter und Kassen sollen einladen
Sinnvoller sei es, wenn die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Krankenkassen zum Impfen einluden, schlug Gassen vor. Vergangene Woche hatte sich bereits KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister so geäußert. Gassen betonte, in der jetzigen Phase der Pandemie bräuchten vorrangig diejenigen schnell eine Auffrischungsimpfung, die von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission umfasst seien.
Dazu gehören unter anderem Personen ab 70 Jahren, Immungeschwächte und Angehörige medizinischer Berufe. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten vergangene Woche beschlossen, dass das Boostern grundsätzlich für alle Bundesbürger möglich sei – allerdings erst sechs Monate nach dem Ende der ersten Impfserie. (hom)