COVID-19 im Job
Corona als Berufskrankheit: Verdacht meistens anerkannt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zieht Bilanz: 2020 entfielen 98 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf COVID-19 als Berufskrankheit auf den Gesundheitsdienst.
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Trotz hoher Schutzmaßnahmen im Umgang mit Patienten doch an Corona erkrankt? Mehr als 18.000 Verdachtsfälle auf eine im Job erworbene Corona-Infektion wurden im vergangenen Jahr von den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand anerkannt.
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Berlin. Bundesweit sind im vergangenen Jahr insgesamt 13 Arbeitnehmer an den Folgen ihrer als Berufskrankheit (BK) Nummer 3101 anerkannten COVID-19-Erkrankung verstorben. Im selben Jahr haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand insgesamt rund 6,4 Millionen Euro für Leistungen der Rehabilitation und für Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht. Das geht aus einer Sondererhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. In zehn der 13 Todesfälle infolge einer als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankung seien bereits im Jahr 2020 Leistungen an Hinterbliebene ausgezahlt worden, obwohl der Tod infolge der Berufskrankheit in sechs der 13 Fälle erst Ende November beziehungsweise im Dezember 2020 festgestellt werden konnte, so die DGUV.
Laut Sondererhebung wurden von den im Jahr 2020 angezeigten 30 .329 Verdachtsfällen auf eine im Job erworbene Corona-Erkrankung insgesamt 22 .863 noch im selben Jahr entschieden. 18 .065 COVID-19-Erkrankungen wurden 2020 als Berufskrankheit nach BK-Nr. 3101 anerkannt – dies entspricht 79 Prozent der entschiedenen Fälle. In zwölf Fällen wurde laut DGUV eine neue BK-Rente festgestellt.
Mehr als 10.000 Euro pro Fall für stationäre Behandlung aufgebracht
COVID-19 wird unter der BK-Nummer 3101 subsumiert (Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war). Laut Berufskrankheitenliste sind darunter auch Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Tuberkulose oder auch HIV/Aids verortet. Der Löwenanteil der Fälle sei mit 98 Prozent dem Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuzuordnen gewesen.
Zum Hintergrund: Für die betroffenen Vertreter der Gesundheitsberufe bedeutet die Anerkennung zunächst nur, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernimmt.
96 Prozent der rund 6,4 Millionen Euro für Leistungen der Rehabilitation und für Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 sei auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation entfallen. Für die stationäre Behandlung seien 3,2 Millionen Euro aufgewendet worden. 315 der 18 .065 anerkannten Fälle seien 2020 stationär behandelt worden. Die durchschnittlichen Kosten pro Fall für die stationäre Behandlung haben sich laut DGUV auf mehr als 10 .000 Euro belaufen.