Stellungnahme erbeten

DMP Chronischer Rückenschmerz: IQWiG sieht großen Aktualisierungsbedarf

Die Leitlinien-Recherche hat ergeben, dass im DMP Chronischer Rückenschmerz verschiedene Versorgungsaspekte bearbeitet werden sollten oder ergänzt werden könnten. Zudem sind manche noch nicht abgedeckt. Das IQWiG bittet um Stellungnahmen zum Vorbericht bis zum 13.03.2024.

Veröffentlicht:
Diagnose und Behandlung chronischer Rückenschmerzen sind komplex. Deshalb ist es hilfreich, die Behandlung von Betroffenen effektiv zu steuern und unnötige Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu vermeiden – wie im DMP Chronischer Rückenschmerz.

Diagnose und Behandlung chronischer Rückenschmerzen sind komplex. Deshalb ist es hilfreich, die Behandlung von Betroffenen effektiv zu steuern und unnötige Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu vermeiden – wie im DMP Chronischer Rückenschmerz.

© Robert Kneschke / stock.adobe.co

Köln. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Empfehlungen aus aktuellen evidenzbasierten Leitlinien zur Behandlung von chronischen Rückenschmerzen mit den Anforderungen im Disease-Management-Programm Chronischer Rückenschmerz (gemäß der entsprechenden Richtlinie DMP-A-RL) abgeglichen. Vorläufiges Ergebnis: Das DMP Chronischer Rückenschmerz sollte aktualisiert werden. Das teilte am Mittwoche das IQWiG mit.

Neun Leitlinien ausgewertet

Für den nun vorliegenden Vorbericht wertete das Wissenschaftlerteam des IQWiG mehr als 371 Empfehlungen aus neun evidenzbasierten Leitlinien aus, extrahierte diskrepante Empfehlungen und fasste diese inhaltlich zusammen. Zusätzlich werden Empfehlungen zu digitalen medizinischen Anwendungen (DiGA) unabhängig von Empfehlungsstärke und Evidenzlevel dargestellt.

Zahlreiche Abweichungen

Demnach weichen zahlreiche Aspekte des DMP Chronischer Rückenschmerz von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab und sollten aktualisiert werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Dazu zählen beispielsweise
  • die Diagnostik,
  • Prüfung der Aufnahmekriterien fürs DMP,
  • eine differenzierte Therapieplanung,
  • therapeutische Maßnahmen mit Verlaufskontrolle,
  • Kooperation über die Versorgungebenen hinweg und
  • Schulung von Versicherten.

Zudem identifizierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusätzliche Versorgungsaspekte, die bisher nicht im DMP thematisiert werden.

Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 13.03.2024. (eb)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 16.02.202416:02 Uhr

Eigentlich sollten beim "Chronischen Rückenschmerz" auch die Probleme der Patienten mit grundsätzlich präventablen und daher ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) bandschbeibenbedingten Berufskrankheiten-Nrn. 21 08, 21 09 und 21 10 (*) Anlage 1 BKV der H- und LWS durch Lastenhandhabung, Ganzkörper-Erschütterungen etc. besondere Berücksichtigung finden...
(* Literatur beim Verfasser)

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