COVID-19
Das empfiehlt das RKI bei Flugreisen während Corona
Wie sich Reisende auf Flugreisen verhalten sollten und was im Fall eines COVID-19-Verdachtsfalls zu tun ist – zu diesen Fragen hat das Robert Koch-Institut Empfehlungen herausgegeben.
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Die Zahl der Flugreisenden nimmt seit vergangenem Monat wieder zu.
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Berlin. Nachdem der internationale Flugverkehr wegen der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 stark eingeschränkt war, nimmt die Zahl der Fluggäste seit Juni wieder zu. Das Robert Koch-Institut hat daher aktuelle Empfehlungen für Flugreisen herausgegeben (Epi Bull 29/2020). Hier die Empfehlungen:
Am Flughafen sollten die Abstandsregeln (auch bei Busfahrten auf dem Flughafengelände) beachtet und eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Ein generelles Entry- oder Exit-Screening lehnt das RKI ab. Bei Meldung eines COVID-19-Verdachtsfalls durch den Piloten sollte eine Beurteilung an Bord beziehungsweise in einem geeigneten Raum im Flughafenbereich durch einen Arzt, eine Gesundheitsbehörde oder durch einen von einer Gesundheitsbehörde beauftragten medizinischen Dienst stattfinden.
Kriterien, die den Angaben des RKI zufolge einen Verdacht auf COVID-19 begründen, sind: Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot. Bei begründetem Verdacht rät das RKI dann zu einer unmittelbaren Testung des Indexfalles und zu seiner Unterbringung, bis das Ergebnis vorliegt (idealerweise flughafennah).
Im Flugzeug gelten ebenfalls die Abstandsregeln. Generell sollte ein MNB getragen, wer dies aus medizinischen Gründen nicht könne, dürfe das Luftfahrzeug mit ärztlichem Attest nutzen. „Die MNB kann zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Mahlzeiten sollen jedoch möglichst nicht simultan von Sitznachbarn eingenommen werden, die nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen“, heißt es in den Empfehlungen.
Bei einem möglichen Indexfall sind in der Regel nur die direkten Sitznachbarn potenzielle Kontaktpersonen der Kategorie I. Bei diesen sei eine Weiterreise unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn eine Aussteigerkarte zur Dokumentation von Passagier- und Reisedaten ausgefüllt und die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden. (eb/bae)