Meldepflicht bei Verdacht auf Schweinegrippe ist aufgehoben

NEU-ISENBURG (bee). Seit Samstag müssen Ärzte nicht mehr jeden Verdachts- und Erkrankungsfall von Schweinegrippe dokumentieren. Todesfälle nach einer H1N1-Infektion bleiben meldepflichtig.

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Auch ohne Meldepflicht: In Sachen H1N1 geht die Arbeit nicht aus.

Auch ohne Meldepflicht: In Sachen H1N1 geht die Arbeit nicht aus.

© Foto: dpa

Damit hebt das Bundesgesundheitsministerium die bislang bestehende Meldepflicht bei Schweinegrippe auf. Die Meldepflicht stoße aufgrund der Entwicklung bei H1N1 und Atemwegserkrankungen derzeit an ihre Grenzen, heißt es in der Begründung des Ministeriums, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Mit der Änderung der Verordnung sollen Ärzte und Verwaltungen entlastet werden. Ärzte sind aber weiter dazu verpflichtet, Patienten zu melden, die an der Schweinegrippe gestorben sind. Damit sollen weiter Hinweise darauf gesammelt werden, ob bei bestimmten Bevölkerungsgruppen vermehrt schwere Krankheitsverläufe ausgelöst werden. Die Meldepflicht für Ärzte besteht seit Ende April, als die Schweinegrippe in den USA auftrat.

Das Ministerium will den Überblick über die H1N1-Entwicklung in der Bevölkerung mit den Erhebungen des Robert Koch-Instituts sicherstellen. Dazu gehört das vom RKI betriebenen Sentinel-System der Arbeitsgemeinschaft Influenza. Über die zirkulierenden Influenzavirustypen stehen die Daten aus der Meldepflicht der Labore zur Verfügung.

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Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Schweinegrippe: Erleichterung zur rechten Zeit

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