Künstliche Befruchtung
Schweiz erlaubt bestimmte Gentests an Embryonen
Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen.
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Nach der künstlichen Befruchtung dürfen Embryonen in der Schweiz künftig bestimmten Gentests unterzogen werden.
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BERN. Die Schweiz fasst die ab dem 1. September geltenden Richtlinien so eng wie Deutschland: Ärzte dürfen nach einer künstlichen Befruchtung nur dann Gentests an Embryo durchführen, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur Präimplantationsdiagnostik (PID) 2013 freigemacht.
Reproduktionsmediziner Peter Fehr begrüßt den Schritt. Durch die Selektion von Embryonen lasse sich die Erfolgsrate bei künstlicher Befruchtung steigern, sagte der Leiter der Fruchtbarkeitsklinik OVF-IVF in Zürich. "Wenn eine Klinik zum Beispiel eine durchschnittliche 30-prozentige Schwangerschaftsrate mit dem alten Gesetz ausweist, sollte diese mit den Verbesserungen sicher 40 Prozent betragen", sagt er.
Seine Klinik werde eine Bewilligung beantragen. "Ich gehe davon aus, dass bei etwa zehn Prozent aller In-Vitro-Befruchtungen eine PID sinnvoll und zweckmäßig sein wird."
In der Schweiz gibt es etwa 30 Kinderwunsch-Zentren, die Frauen bei Problemen mit der natürlichen Empfängnis helfen. Seit 2010 ist die Zahl der dort behandelten Frauen leicht rückläufig. 2015 waren es noch knapp 6000. (dpa/sts)