Baden-Württemberg
636 Millionen Euro Honorar via Selektivverträge
Die in Hausarzt- und Facharztverträgen der AOK ausgezahlte Honorarsumme ist im Vorjahr um 44 Millionen Euro gestiegen.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die Honorare im Hausarzt- und in den Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg haben sich im Vorjahr auf 636 Millionen Euro addiert. Das gaben die Kasse, Landeshausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg am Donnerstag bekannt. Das Honorarvolumen stieg dabei um 44 Millionen Euro oder sieben Prozent im Vergleich zu 2019.
Die 5150 teilnehmenden Haus- und Kinderärzte generierten in der HZV ein Honorarvolumen von 492 Millionen Euro, ein Plus von sechs Prozent. Bei den Facharztverträgen, die die AOK gemeinsam mit der Bosch BKK anbietet, belief sich das Honorarvolumen am Jahresende auf 144 Millionen Euro, 12,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
1,7 Millionen Versicherte nehmen an HZV teil
Auch die Zahl eingeschriebener Versicherter legte im vergangenen Jahr weiter zu. An der Hausarztzentrierten Versorgung nahmen zum Jahresende 1,7 Millionen Versicherte teil (plus vier Prozent), bei den Facharztverträgen fiel die Steigerung mit 9,6 Prozent noch stärker aus. Etwa 2800 Fachärzte und Psychotherapeuten haben im Vorjahr rund 718.000 Patienten versorgt.
Im Mai dieses Jahres sei im Facharztprogramm die Marke von 750.000 Versicherten erreicht worden, berichtet MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Jährlich seien somit zuletzt rund 60.000 bis 70.000 Versicherte neu hinzugekommen. Für die HZV betonte Hausärzteverbands-Chef Dr. Berthold Dietsche, die Zahl der teilnehmenden Ärzte zeige sich trotz rückläufiger Hausarztzahlen „stabil auf hohem Niveau“.
„Corona-Rettungschirm“ für Selektivverträge
Die Corona-Pandemie wollen die Vertragspartner nach eigenen Angaben als Antrieb für die weitere Digitalisierung sehen. Dabei gehe es darum, so AOK-Vorstandschef Johannes Bauernfeind, die im Vorjahr gestartete elektronische Arztvernetzung weiter auszubauen.
Aktuell sind die Vertragspartner durch die Folgen der Pandemie herausgefordert – wie in der Regelversorgung ist auch in den Selektivverträgen die Zahl der versorgten Patienten seit April deutlich gesunken. Daher habe man sich auf Inhalte eines „Corona-Rettungsschirms“ vergleichbar zur Regelversorgung verständigt, heißt es.