Gesetzentwurf

Brandenburg will die Förderung der Schwangerschaftsberatung neu regeln

Brandenburg will eine neue gesetzliche Regelung für die Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Damit sollen gleiche Rahmenbedingungen für alle geschaffen werden – auch für katholische Stellen. Allerdings erfolgt die Änderung nicht ganz freiwillig.

Benjamin LassiweVon Benjamin Lassiwe Veröffentlicht:
Ungewollt schwanger? Hier sollen Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen helfen.

Ungewollt schwanger? Hier sollen Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen helfen.

© Dan Race/stock.adobe.com

Potsdam. Brandenburg plant eine neue gesetzliche Regelung für die Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Dienstag im Landeskabinett beraten.

Hintergrund ist ein im Jahr 2015 von den für das Gebiet des Landes zuständigen Caritasverbänden erstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Demnach müsse das Land auch katholische Beratungsstellen fördern, die keinen Beratungsschein, der zum Abbruch einer Schwangerschaft genutzt werden kann, ausstellen.

Qualitätsnachweis angedacht

Wie die Potsdamer Landesregierung am Dienstag mitteilte, soll sich die Förderung in Zukunft auch an der Nachfrage orientieren. Zudem sollten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gleichermaßen die Qualität ihrer Arbeit jährlich nachweisen.

Bislang gilt dies nur für Beratungsstellen, die für die Schwangerschaftskonfliktberatung staatlich anerkannt sind. Ferner sollen nun auch Ärztinnen und Ärzte, die eine Beratung anbieten, zur flächendeckenden Versorgung beitragen können.

Gleiche Rahmenbedingungen für alle

Bislang gibt es nach Angaben des Sprechers im Potsdamer Gesundheitsministerium, Gabriel Hesse, 52 Schwangerschaftsberatungsstellen in Brandenburg. Sie böten ein unterschiedliches Spektrum an Beratungen an: Einerseits werde zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung und allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen beraten. Andererseits werde die Schwangerschaftskonfliktberatung angeboten, die nach Paragraf 218a StGB eine Voraussetzung für die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs ist.

Wie der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Michael Ranft, am Dienstag erklärte, würden nun gleiche Rahmenbedingungen für alle Beratungsstellen im Land geschaffen werden. „Damit können wir eine weltanschauliche Vielfalt in einem hoch sensiblen Bereich garantieren, die wirklich allen Ratsuchenden Hilfe bietet.“

Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz allerdings noch vom Landtag debattiert und beraten werden.

Caritas nicht überzeugt

Der Sprecher des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin, Thomas Gleißner, äußerte sich indes zurückhaltend. „Mit dem Entwurf des neuen Ausführungsgesetzes zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Brandenburg wird dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2015 zumindest dahingehend Rechnung getragen, dass jetzt ein Mindestmaß an weltanschaulich pluraler Schwangerschaftsberatung gefördert werden soll“, sagte Gleißner auf Anfrage.

Damit sei jedoch das Gerichtsurteil nicht vollumfänglich umgesetzt, denn danach sei die weltanschauliche Schwangerschaftsberatung zu fördern, „wenn eine relevante Nachfrage zu erwarten ist“. Die Caritas-Schwangerschaftsberatungsstellen in Brandenburg leisteten jetzt schon deutlich mehr an Beratung, als die Mindestkriterien im Gesetzentwurf vorsehen. „Das Gesetz darf nicht dazu führen, dass die Ratsuchenden kein entsprechendes Angebot erhalten.

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