Kommentar zur Schwangerenberatung
Klare Verbesserung für Frauen
Es ist zu begrüßen, wenn alle Beratungsstellen für Schwangere in Brandenburg künftig staatliche Gelder erhalten sollen.
Veröffentlicht:Das Land Brandenburg stellt die Finanzierung der Schwangerenberatung auf eine neue Grundlage. Auch Organisationen, die Schwangere beraten, ohne einen zum Abbruch berechtigenden Schein zu erteilen, können künftig staatliche Gelder erhalten. Das ist in erster Linie die überfällige Folge eines Gerichtsurteils.
Es ist bemerkenswert, dass das Land erst jetzt, sechs Jahre nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, eine solche Regelung vorlegt: Die frühere Koalition aus SPD und Linken war sich offenbar weniger einig, als das aktuelle Kenia-Kabinett, wie man mit der Situation umgehen sollte.Wobei auch heute noch nicht klar ist, was ab Januar 2022 in Brandenburg gilt: Denn bislang reden wir von einem Kabinettsentwurf, der frei nach dem Struckschen Gesetz – „Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hineingegangen ist“ – auch noch verändert werden kann.
In zweiter Linie aber ist es auch eine begrüßenswerte Verbesserung: Schließlich gibt es genügend werdende Mütter, die ihr Kind gern zur Welt bringen möchten, aber in ihrer aktuellen Situation überfordert sind. Einrichtungen, die ihnen helfen, die richtigen Anträge an der richtigen Stelle zu stellen, und sie in einer schwierigen Situation unterstützen, kann es deswegen gar nicht genug geben.
Nutzerinnen wissen, woran sie mit der Beratungsstelle sind
Wichtig sind am Ende nur zwei Punkte: Niemand darf unter falscher Flagge segeln. Eine Einrichtung, die keinen Beratungsschein ausstellt, muss das von Anfang an genau so kommunizieren, wie eine Einrichtung, die das tut – sodass die Nutzerinnen von Anfang an wissen, woran sie mit der Beratungsstelle sind.
Und: An jeder Stelle des Flächenlandes Brandenburg muss es möglich sein, auch eine Beratung zu bekommen, die einen Abbruch möglich macht. Nur dann ist die Neuregelung eine Verbesserung, die Sinn macht und die endlich Konsequenzen aus einem lange zurückliegenden Gerichtsurteil zieht.
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