Missstände
Klinikum des Maßregelvollzugs: Berliner Kammer schlägt Alarm
Langjährige Missstände am hauptstädtischen Klinikum für Strafgefangene – der Senat müsse jetzt endlich gegensteuern, fordert die Kammer.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Berliner Ärztekammer beklagt „unhaltbare Zustände im Krankenhaus des Maßregelvollzugs“. Wie die Kammer am Mittwoch mitteilt, seien Überbelegung, bauliche Mängel und fehlendes Personal „bereits seit Jahren“ der Grund dafür, dass es im hauptstädtischen Klinikum für Strafgefangene „keine adäquate Versorgung mehr gibt“. Die Kammer appelliert nun an den Senat, „unverzüglich Abhilfe zu schaffen“.
Kammerpräsident Dr. Peter Bobbert habe das Klinikum unlängst besucht, heißt es, um sich persönlich ein Bild von den dortigen Zuständen zu machen. Bobbert: „Die Unterbringung der Patient:innen ist zum Teil menschenunwürdig und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sind untragbar.“
Den Angaben zufolge beherbergt das Haus aktuell rund 600 Patienten, habe aber nur 541 genehmigte Betten. Infolgedessen seien mehrere Dreibettzimmer mittlerweile mit fünf Betten belegt. Rund 200 Patienten müssten zudem extern versorgt werden.
Ärztinnen und Ärzte unterbezahlt
Etliche Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte hätten in den vergangenen Jahren aufgrund der schwierigen Situation im Klinikum schon gekündigt. Der ärztliche Leiter des Hauses, Sven Reiners, halte 20 zusätzliche Stellen für nötig, um eine angemessene stationäre Versorgung zu gewährleisten.
Die Forderungen der Kammer an die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: Sanierung des auf dem Klinikgelände im Stadteil Reinickendorf befindlichen Gebäudes, um dort zusätzlich 50 Patienten unterbringen zu können, sowie Modernisierung weiterer alter Kliniktrakte; neben dem Standort Reinickendorf (17 Stationen) hat das Klinikum einen zweiten Standort im Ortsteil Buch mit drei Stationen. Darüber hinaus sollten Ausweichquartiere eingerichtet werden und das ärztliche Personal besser bezahlt werden.
Zum letztgenannten Punkt erklärte die Kammer auf Nachfrage, dass seit bald 12 Jahren Chefärzte am Klinikum wie Oberärzte bezahlt würden, Oberärzte entsprechend niedriger. Eine angemessene Vergütung müsse sich aber am Tarifvertrag für Ärzte an Unikliniken orientieren. (cw)