Pandemie-Regelungen

Schutzmaßnahmen statt Isolationsflicht in Bayern

Wer in Bayern positiv auf Corona getestet wird, darf ab Mittwoch die Wohnung verlassen, muss sich aber an bestimmte Regeln halten – Maskenpflicht und Tätigkeitsverbote inklusive.

Veröffentlicht:

München. Eine Isolationspflicht gibt es für Corona-Infizierte in Bayern ab dem 16. November nicht mehr. Wer erkrankt sei, sollte zuhause bleiben – wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch, empfiehlt Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Sein Ministerium hat eine neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Demnach greift für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren ab Mittwoch eine grundsätzliche Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung. Sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

Entscheidend ist Kontakt zu vulnerablen Personen

Überdies gilt unter anderem ein Betretungsverbot für Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie ein Tätigkeitsverbot für dort Beschäftigte oder ehrenamtlich Tätige.

Das Tätigkeitsverbot gilt aber beispielsweise nicht für Mitarbeiter von Kliniken, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie von Rettungsdiensten, wenn sie in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind.

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Alle Schutzmaßnahmen gelten für mindestens fünf Tage. Sie enden erst, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Bei symptomatischen Personen enden sie spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. (mic)

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