In-Vitro-Fertilisation
Thüringer Stiftung unterstützt mehr Kinderwunschbehandlungen
Immer mehr ungewollt kinderlose Paare beantragen einen Zuschuss für künstliche Befruchtungen. Im vergangenen Jahr bewilligt die Thüringer Stiftung „HandinHand“ 680 Anfragen, 2019 waren es noch 476.
Veröffentlicht:Erfurt. Die Zahl der ungewollt kinderlosen Paare, die sich mit der Bitte um einen Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung an die Thüringer Stiftung „HandinHand“ wenden, hat zugenommen. 2023 stellten 752 Paare einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die oft kostspielige künstliche Befruchtung, wie Stiftungsgeschäftsführer Michael Hoffmeier auf Anfrage sagte.
680 Anträge seien bewilligt worden. 2019 waren es noch 514 Anträge und 476 Zusagen, wobei nicht alle Paare den bewilligten Zuschuss letztlich auch in Anspruch nehmen. Die Stiftung ist Ansprechpartner für Paare, bei denen es auf natürlichem Weg nicht mit dem Schwangerwerden klappt.
Kinderwunschbehandlung
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für künstliche Befruchtungen nicht vollständig, die Paare müssen einen Eigenanteil aufbringen, was je nach Behandlungsverfahren und der Zahl der Behandlungsversuche Tausende Euro kosten kann. Die Stiftung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieses Betrages. Sie unterstützt Ehepaare und Paare in fester Lebensgemeinschaft – und zwar auch lesbische Paare.
Unverheiratete gehen leer aus
Jedes zehnte im vergangenen Jahr unterstützte Paar war Hoffmeier zufolge unverheiratet, die Kosten müssten diese ohne den Zuschuss komplett selbst tragen. „Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur bei Verheirateten einen Kostenanteil, Unverheiratete gehen leer aus.“ Die Unterstützung von lesbischen Paaren durch die Stiftung ist seit zwei Jahren möglich, wird Hoffmeier zufolge bislang aber nicht genutzt.
Die ausgezahlten Zuschüsse summierten sich seit 2019 jährlich zwischen rund 272.000 und 373.000 Euro. In diesem Jahr rechnet Hoffmeier mit etwa 330.000 Euro. Sorge bereitet der Stiftung derzeit die Haushaltssituation vom Land und vor allem vom Bund. Beide finanzieren die Stiftung.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
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Nur das erste Quartal ist finanziell gesichert
Wegen des Ampel-Aus und der anstehenden vorgezogenen Bundestagswahl sei nur das erste Quartal 2025 finanziell abgesichert. „Deshalb ist es wichtig, dass der Landeshaushalt schnell kommt.“ Er sehe in Thüringen auch unter der neuen Landesregierung den politischen Willen, die Unterstützung fortzusetzen.
Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hatte vor wenigen Tagen geäußert, er rechne nicht vor März 2025 mit einem Haushaltsbeschluss des Landtages. Dies sei der Zeitplan, auf den sich die Landtagsfraktionen verständigt hätten. (dpa)