Elektronische Patientenakte
Kammervorstand Mecklenburg-Vorpommerns warnt vor „gläsernen Patienten“
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet aus Sicht der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vorteile. Ihre Einführung muss aber von Datenschutzmaßnahmen und finanzieller Unterstützung flankiert werden.
Veröffentlicht:Rostock. Mehr Vor- als Nachteile verspricht sich der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern von einer Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Nur: Eine Datensammelstelle mit „intimsten Informationen" bedarf aus Sicht der Kammer „maximalen Schutzes". Und: Praxen und Kliniken sollten bei der Einführung finanziell unterstützt werden.
Kritik aus der Selbstverwaltung
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Bislang, gibt die Kammer zu bedenken, existiert der gewünschte Schutz für die sensiblen Daten nicht. Deshalb formulierte der Kammervorstand Rahmenbedingungen, die bei der von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach am Mittwoch vorgestellten Digitalstrategie der Bundesregierung eingehalten werden sollten. Als zwingend sieht der Kammervorstand an:
- Patienten müssen selbst entscheiden dürfen, ob über sie eine ePA angelegt wird.
- Patienten müssen selbst entscheiden dürfen, wer auf welche in der ePA gespeicherten Daten Zugriff hat, zum Beispiel Apotheker auf den Medikamentenplan.
- Nichtärztliche Heilberufe dürfen nur mit expliziter Zustimmung des Patienten auf die ePA zugreifen können.
- Jeder Zugriff auf die ePA muss protokolliert und für den Patienten nachvollziehbar sein.
- Patientenorganisationen sollten das Recht bekommen, die Einhaltung dieser Bedingungen stichprobenartig zu kontrollieren.
Außerdem sollte aus Sicht der Landesärztekammer eine EU-konforme Lösung angestrebt werden und eine Verknüpfung zu etablierten digitalen Systemen erfolgen. Der Kammervorstand erinnerte in diesem Zusammenhang an „gelebte Praxis" in Ländern wie Schweden, Estland und Dänemark.
Zwei Gesetze angekündigt
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Im Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern wie auch bundesweit beobachtet der Kammervorstand „große Defizite" in der Umsetzung digitaler Systeme. „Einige Krankenhäuser haben nicht einmal eine klinikinterne elektronische Patientenakte", kritisierte die Kammer. Von der Landesregierung im Nordosten forderte sie finanzielle Mittel, damit Praxen und Kliniken die elektronische Patientenakte einführen können. (di)