Freiheitsstrafe

Eltern haben Tochter Arztbesuch verweigert

HILDESHEIM (dpa). Das Landgericht Hildesheim hat ein Ehepaar aus Niedersachsen verurteilt, weil es seine an einer Gesichtskrankheit leidende geistig behinderte Tochter nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht hat.

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Ihr Gesicht wurde deswegen grausam entstellt. Das Landgericht Hildesheim verurteilte die Eheleute dafür am Montag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die 62-jährige Mutter und der 67 Jahre alte Vater waren wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt.

Sie hatten der heute 32 Jahre alten Tochter seit 2006 eine ärztliche Behandlung verweigert und die Frau laienhaft selbst versorgt.

"Das Gesicht wirkte wie weggefressen. Es ist unfassbar, was mit Ihrer Tochter geschehen ist", sagte Richterin Karin Brönstrup in ihrer Urteilsbegründung.

"Sie waren hilflos und überfordert und haben lieber verdrängt", sagte die Richterin den Eltern, die ansonsten ihre Tochter liebevoll versorgt hätten. Zu Lasten des Ehepaares wurden die schweren Folgen für die Tochter gewertet.

Eine rechtzeitige ärztliche Behandlung hätte ihr Gesicht retten können. Mehrere plastische Operationen halfen später nicht mehr richtig.

Die verhängte Geldstrafe von insgesamt 7200 Euro soll die Tochter bekommen. "Das Geld tut ihnen weh, aber sie brauchen eine spürbare Strafe", sagte Brönstrup.

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