„ÄrzteTag“-Podcast

Wo sehen Sie Datenschutzlücken bei der ePA, Professor Kelber?

Sensible Patientendaten müssen besonders geschützt werden. Doch bei der elektronischen Patientenakte ist das noch nicht ausreichend gewährleistet: Deutschlands oberster Datenschützer, Professor Ulrich Kelber, legt im Podcast den Finger in die Wunde.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

© Tim Brakemier / dpa / picture alliance

Über die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird seit einigen Tagen heftig gestritten: genauer gesagt, über den Datenschutz in der Akte im Speziellen und im sogenannten Patientendatenschutzgesetz im Allgemeinen. Hier hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber angedroht, falls das Patientendatenschutzgesetz mit den Vorgaben zur ePA so kommt, wie es bisher beschlossen ist, dann würde er den Krankenkassen eine aufsichtsrechtliche Anweisung geben. Dann sollen die Kassen die Versicherten explizit davor warnen, dass die ePA nicht vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist.

Was genau ist seine Kritik am Datenschutz und wie könnten die Lücken geschlossen werden? Und kann die ePA dann überhaupt noch pünktlich im nächsten Jahr an den Start gehen? Das erläutert Deutschlands oberster Datenschützer, Professor Ulrich Kelber, im Podcastgespräch. (Dauer 19:26 Minuten)

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