Heilmittelerbringer
810 Millionen Euro als Ausgleichszahlung
Der Schutzschirm für Physiotherapeuten und Co. ist von rund 65.000 Heilmittelerbringern nachgefragt worden. 14.900 Euro wurden im Schnitt ausgezahlt.
Veröffentlicht:Berlin. Bis Mitte Juli sind rund 810 Millionen Euro im Rahmen des Corona-Schutzschirms an Heilmittelerbringer ausgezahlt worden. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hin mitgeteilt.
Die Auszahlungen erfolgten an 65.428 Institutskennzeichen (IK). Ein IK benötigen Heilmittelerbringer – wie andere Leistungserbringer auch – für Abrechnungen im Rahmen der GKV.
Da es Heilmittelerbringer gibt, die mehr als ein IK besitzen, weicht die Zahl der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden und Masseure, die Ausgleichszahlungen erhalten haben, leicht von der Summe von 65.428 ab.
Ausgleichszahlungen variieren nach Berufsgruppe stark
Im Durchschnitt und über alle Berufsgruppen hinweg wurden 14.900 Euro ausgezahlt. Allerdings variieren Zahlungen je nach Leistungserbringern erheblich. Bei Podologen waren es im Schnitt 4700 Euro, bei Masseuren 12.600. Nochmals deutlich höher fallen die Summen bei Ergotherapeuten (15.800 Euro), Physiotherapeuten (17.400 Euro) und Logopäden (19.400 Euro) aus.
Ausgezahlt wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die der Heilmittelerbringer im vierten Quartal 2019 mit den Kassen abgerechnet hat.
Dies sieht die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vor, die am 30. April erlassen wurde. Damit weicht die Rechtsgrundlage bei Heilmittelerbringern von der zum Beispiel bei Vertragsärzten ab.
Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung von Ausgleichszahlungen und Überbrückungshilfen berücksichtigt, dass die verschiedenen Leistungsbereiche der GKV „in unterschiedlichem Ausmaß Verantwortung für die Behandlung“ der Corona-Patienten haben, heißt es zur Erläuterung.
Physiotherapeuten erhielten mehr als die Hälfte der Zahlungen
Mehr als die Hälfte der Zahlungen gingen an Physiotherapeuten (36.681), gefolgt mit Abstand von Logopäden (9473), Ergotherapeuten (8872), Podologen (5536) und Masseuren (3391 sowie 1475 weitere Leistungserbringer). Für „derzeit nicht erforderlich“ hält es die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungen zu verlängern, da die Zahl der behandelten Patienten in den Praxen der Heilmittelerbringer wieder steige.
Physiotherapeuten und Co. konnten zudem je Verordnung einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen in Höhe von 1,50 Euro beantragen. 3,86 Millionen Euro sind bisher über die entsprechende Kontennummer abgerechnet worden. Möglich ist dies Heilmittelerbringern noch bis Ende September.