Baden-Württemberg
AOK und KV stellen Bedarfsplanung in Frage
Sowohl die AOK als auch die KV Baden-Württemberg halten die Bedarfsplanung für ein untaugliches Instrument gegen den Ärztemangel.
Veröffentlicht:STUTTGART. Auch die mit dem Versorgungsstrukturgesetz Anfang 2013 novellierte Bedarfsplanung wird nichts am sich manifestierenden Ärztemangel ändern.
Dieser Auffassung sind der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, und der KV-Vorsitzende Dr. Norbert Metke. "Diese Berechnungen am grünen Tisch haben noch kein Problem gelöst - davon kommt noch kein neuer Arzt", sagte Hermann der "Stuttgarter Zeitung".
In Baden-Württemberg ist jeder dritte Hausarzt 60 Jahre und älter; das ist die stärkste Überalterung im gesamten Bundesgebiet. Die gegenwärtig praktizierte Bedarfsplanung ändere nichts an dem Ungleichgewicht zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen.
Eine Alternative zur Bedarfsplanung müsse eine Versorgungsstrukturanalyse für die nächsten zehn bis 20 Jahre sein, in der die Morbiditätsentwicklung sowie der medizinische Fortschritt berücksichtigt werden. Das Rückgrat der Versorgung müssten qualifizierte Hausärzte bilden. Dieser Forderung trage die AOK in Baden-Württemberg mit dem Hausarztvertrag Rechnung.
Dem stimmt KV-Chef Metke "uneingeschränkt" zu. Das Kollektivvertragssystem trage weder den Versorgungserfordernissen einer sich verändernden Gesellschaft noch der zunehmenden Komplexität medizinischer Fragestellungen, aber auch nicht der veränderten Lebensform der nachrückenden Ärztegeneration Rechnung.
Dies leisteten "derzeit ausschließlich die in Baden-Württemberg existenten Selektivverträge", sagte Metke der "Ärzte Zeitung".
Metke kritisierte die "Pseudoliberalität der Patientensteuerung", die bei chronisch kranken polymorbiden Patienten nicht mehr akzeptabel sei. Sie führe für Patienten zu schlechteren Behandlungsergebnissen und für Fachärzte zu einer Leistungsausweitung, die nicht mehr vergütet werde.
Junge Ärzte seien dann bereit, aufs Land zu gehen, wenn dies besser honoriert werde, sagte Metke unter Berufung auf ein IGES-Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Dieser habe aber die Zeichen der Zeit nicht verstanden, wenn er in den Honorarverhandlungen für 2015 pro Arztpraxis durchschnittlich 400 Euro zur Verfügung stelle. (HL)